Lukas Pallitsch, Dr., PhD, ist Universitätsassistent (post-doc) am Institut für Religionspädagogik und Katechetik an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien sowie Beauftragter der Diözese Eisenstadt für den christlich-jüdischen
Vorgesehen ist, den sechsmonatigen Grundwehrdienst ab 2027 durch verpflichtende Milizübungen zu ergänzen. Gleichzeitig sollen Grundwehrdiener künftig 1.000 Euro pro Monat erhalten und erstmals einen Urlaubsanspruch bekommen. Beim Zivildienst ist zunächst eine freiwillige Verlängerung um zwei Monate geplant. Sollten sich ab 2028 zu wenige Grundwehrdiener melden, würde ein gesetzlicher Automatismus den Zivildienst verpflichtend auf elf Monate verlängern. Ziel der Reform ist es, die Einsatzbereitschaft des Bundesheeres angesichts der veränderten Sicherheitslage in Europa zu stärken.
Unterstützung erhält das Vorhaben vom katholischen Militärbischof Werner Freistetter. Er sieht in der Reform eine notwendige Reaktion auf die gestiegenen sicherheitspolitischen Anforderungen. „Die Wehrdienstreform ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit unseres Landes und unserer Soldatinnen und Soldaten nachhaltig zu stärken“, erklärte Freistetter gegenüber Kathpress. Angesichts moderner Bedrohungen wie Cyberangriffen und Drohnentechnologie brauche es mehr Zeit für Ausbildung und Übung. Eine bessere Vorbereitung diene letztlich auch dem Schutz der Soldaten.
Kritischer äußert sich die Katholische Jugend Österreich (KJÖ). Sie fordert seit Längerem eine Gleichstellung von Wehr- und Zivildienst und sieht die nun vorgesehene Regelung skeptisch. KJÖ-Vorsitzender Klemens Lesigang betonte: „Junge Menschen übernehmen in allen diesen Diensten Verantwortung und leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unser Land – es ist nicht nachvollziehbar, warum manche Formen dieses Dienstes strukturell als weniger wert behandelt werden.“ Wer sich aus Gewissensgründen für den Zivildienst entscheide, dürfe dadurch nicht benachteiligt werden. Zudem fordert die KJÖ bessere Rahmenbedingungen und eine faire Bezahlung für alle Pflichtdienste.
Die Reform ist allerdings noch nicht beschlossen. Für die notwendigen gesetzlichen Änderungen braucht die Bundesregierung eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und damit auch Stimmen aus der Opposition. Erst wenn diese Mehrheit zustande kommt, können die geplanten Änderungen mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Die politische Debatte wird daher weitergehen.

Lukas Pallitsch, Dr., PhD, ist Universitätsassistent (post-doc) am Institut für Religionspädagogik und Katechetik an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien sowie Beauftragter der Diözese Eisenstadt für den christlich-jüdischen
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