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Sterben: An der Hand, nicht durch die Hand

Seit ein Arzt seine Frau gefragt hat, ob ihr Mann denn überhaupt noch leben wolle, ist Franz-Joseph Huainigg besonders wach. Vor kurzem startete er eine neue Initiative. Er will die Menschenwürde sowie das Recht, „an der Hand eines Menschen zu sterben“, in der Verfassung verankern.
Ausgabe: 2013/26, Pflegefond, Palliative Care, Huainigg, Gatterer
25.06.2013
- Hans Baumgartner
© kathbild.at/Rupprecht
Vor kurzem haben Sie Ihr Grundsatzpapier „Palliative Care und Hospiz statt Tötung auf Verlangen“ vorgestellt.
Warum kommt diese Initiative jetzt?

Huainigg: Dafür gibt es mehrere Gründe: Demnächst soll der Tierschutz als Staatsziel in der Bundesverfassung verankert werden.  Das ist auch gut so. Aber dann sollten wir auch darüber reden, dass wir in Österreich endlich auch die unantastbare Menschenwürde in die Verfassung schreiben. Es kann nicht sein, dass die Würde des Tieres über der Würde des Menschen steht. Ein weiterer Grund für meinen Vorstoß ist der aktuelle Beschluss im Ministerrat, dass die mobilen Hospizdienste und die Kinderhospizprojekte ab sofort durch den Pflegefonds unterstützt werden. Ich finde, dass man jetzt auch für den stationären Bereich rasch Lösungen finden muss, wie die aktuelle Debatte um den Fortbestand des Treichl-Hospizes in Salzburg zeigt. Es ist Zeit, endlich Nägel mit Köpfen zu machen.

Hat Ihre Ungeduld einen Grund?   
Huainigg: Ja, denn seit 15 Jahren gibt es in Österreich einen Konsens aller Parteien, die Empfehlung 1418 des Europarates umzusetzen. Damals beschloss die Parlamentarische Versammlung der 47 Länder des Europarates gegen manche Widerstände den unter der Führung der österreichischen Abgeordneten Edeltraud Gatterer erstellten Bericht. Dieser lehnt „Tötung auf Verlangen“ klar ab und fordert den umfassenden Ausbau der Palliativmedizin und Hospizpflege, um ein „Sterben in Würde“ zu ermöglichen. Vor immerhin zwölf Jahren haben die Abgeordneten aller Parteien diesen Weg für Österreich in einem gemeinsamen Entschließungsantrag noch einmal bestätigt. Deshalb meine Ungeduld: Es muss endlich sichergestellt werden, dass jede und jeder Zugang zu Palliativmedizin und Hospiz hat, unabhängig vom Wohnort oder Geldbeutel.

Zurück zu Ihrer Forderung, die „Menschenwürde“ in der Verfassung zu verankern. Warum?
Huainigg: Die Menschenwürde ist nicht nur ein theoretischer Begriff, über den sich schön philosophieren lässt; die Menschenwürde ist Grundlage für ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben inmitten der Gesellschaft; aus ihr leiten sich alle grundlegenden Menschenrechte ab, das Diskriminierungsverbot ebenso wie sämtliche Freiheits- und Schutzrechte. Deshalb möchte ich die Wahrung der unantastbaren Würde jedes Menschen auch nicht als abstraktes Staatsziel in der Verfassung verankern, sondern im Paragraph 7. Dort sind grundlegende Rechte der Bürger/innen bzw. Verpflichtungen des Staates festgelegt – z. B. die Gleichheit aller oder das Diskriminierungsverbot.

Was soll das bringen? In Deutschland steht die Menschenwürde im Grundgesetz und trotzdem sind dort – anders als in Österreich – die Embryonenforschung und die Präimplantationsdiagnostik (PID) erlaubt. Über die Beihilfe zum Selbstmord steht ein Gesetzesvorschlag zur Debatte …   
Huainigg: Ich leugne gar nicht, dass es in Deutschland manche ethische Weichenstellungen gibt, die mir nicht gefallen. Aber es gibt dort auch – und das fehlt mir in Österreich weitgehend – ein echtes öffentliches Ringen um grundsätzliche Positionen, es gibt Hearings- und Bundestagsdebatten von bemerkenswertem Niveau, es gibt regelmäßige Veranstaltungen des Deutschen Ethikrates im Parlament und vieles mehr. Dabei spielt die Frage, wie wissenschaftliche Entwicklungen mit der Würde des Menschen vereinbar sind, eine entscheidende Rolle. Bei der österreichischen Bioethikkommission, die ja vorwiegend im Verborgenen tagt und beschließt, habe ich nicht den Eindruck, dass die unantastbare Menschenwürde immer oberste Priorität genießt. Da orientiert man sich lieber im Sinne der „Modernität“ an irgendwelchen Mainstreams in anderen Ländern. Verstört haben mich auch die Urteile des Obersten Gerichtshofes, in denen die „gesamte Lebensexistenz“ eines behinderten Kindes zum Schadensfall erklärt wird – und nicht bloß die zusätzlichen Erschwernisse. Wo bleibt da die Menschenwürde, die ungeteilt auch einem behinderten Kind zusteht?

Sie wollen ja noch einen Schritt weiter gehen und sowohl das bestehende Verbot der Tötung auf Verlangen (Euthanasie) als auch das Recht auf Hospiz- und Palliativbetreuung in die Verfassung schreiben. Ist das wirklich notwendig?
Huainigg: Ich hielte es für sinnvoll, wenn man den bestehenden breiten Konsens –  wenigstens in den Grundsätzen – auch in der Verfassung festhielte. Es geht hier nicht nur um straf- oder sozialrechtliche Regelungen, sondern darum, unser grundlegendes Verständnis von einem Sterben in Würde rechtlich wirksam festzumachen: Der österreichische Weg ist es, nicht durch die Hand eines anderen, sondern an der Hand eines anderen zu sterben (Kardinal König). Um diesen – in Europa nicht ungefährdeten – Weg zu festigen und im Bewusstsein der Menschen zu vertiefen, sollten wir uns politisch rasch darauf einigen, wie wir das am besten in der Verfassung verankern.

Was nützt der gemeinsame politische Konsens oder die Verfassung, wenn seit Jahren die Finanzierung der Hospiz- und Palliativbetreuung in der Luft hängt?
Huainigg: Wer nicht will, dass Schwerkranke oder Sterbende den Tod verlangen, weil sie so nicht mehr leben wollen, der muss etwas tun, damit sie ihren Weg menschenwürdig zu Ende gehen können. In den vergangenen 15 Jahren ist da in Österreich durch den Aufbau der Hospizbewegung mit den vielen ehrenamtlichen und professionellen Mitarbeiter/innen, mit der Errichtung von stationären Hospizangeboten oder der Integration von Palliativ Care in Spitälern und Altenheimen viel geschehen. Es wurde auch die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, über eine Patientenverfügung lebensverlängernde Maßnahmen zu begrenzen. Die Familienhospizkarenz ermöglichte eine Berufsfreistellung, um schwerkranke Kinder bzw. sterbende Angehörige zu betreuen. Mit der neuen Pflegefondsnovelle gibt es dafür auch eine Art Karenzgeld. Neu ist auch, dass über den Pflegefonds mobile Hospiz- und Palliativdienste sowie alle Angebote des Kinderhospizes unterstützt werden. Dass sind wichtige Schritte, aber wir sind noch lange nicht am Ende. Derzeit sehe ich vor allem den Gesundheitsminister gefordert, endlich auch den stationären Hospizbereich ähnlich wie Spitäler finanziell abzusichern. Insgesamt muss es unser Ziel sein, die Hospiz- und Palliativbetreuung in die Regelfinanzierung unseres Medizin- und Pflegewesens  einzubinden, denn nicht nur das Gesundwerden, auch das Sterben (in Würde) gehört zum Leben.

Pflegefonds zahlt Hospizbetreuung


Mitte Mai beschloss der Ministerrat, den 2011 eingerichteten Pflegefonds über 2014 hinaus weitere zwei Jahre fortzuführen. Der Pflegefonds dient dem Aufbau und der Erprobung eines bedarfsgerechten Pflegesystems in Österreich, bevor es zu einem fixen „Regelsystem“ kommt. Besonders erfreulich ist aus Sicht der Caritas, dass im neuen Pflegefondsgesetz auch die Finanzierung mobiler Hospizdienste ebenso vorgesehen ist wie die Unterstützung und der Ausbau von der Hospizbetreuung schwerkranker Kinder (z. B. mobiles Kinderhospiz Momo, Sterntalerhof etc.). Außerdem begrüßt die Caritas die Förderung „innovativer“ Pflegeprojekte. Dafür werden die Mittel des Pflegefonds von bisher knapp 230 pro Jahr auf 300 bzw. 350 Millionen für die Jahre 2015 und 2016 ausgebaut. Weiter ungelöst ist laut Caritas die Finanzierung des stationären Hospizbereiches sowie unterschiedlichen Eigenleistungen bei der Pflege je Bundesland.

Zur Sache

„Will er noch leben?“


Herr Huainigg: Ihre schwere Behinderung ist kein Geheimnis. Welche Erfahrungen verbinden Sie mit der Frage Leben und Sterben …?
2006 wurde ich ins Krankenhaus am Rosenhügel eingeliefert. Ich hatte akute Atemnot, meine Lähmung war schleichend von den Beinen aufwärts gestiegen und beeinträchtigte mein Zwerchfell. Ein Arzt nahm meine Frau Judit zur Seite: „Will er überhaupt noch leben?“ Meine Frau war über diese Frage sehr entsetzt: „Natürlich“, antwortete sie. Für sie war es selbstverständlich. Die Ärzte sahen nur einen Menschen, der weder Arme noch Beine bewegen konnte, kaum sprechen konnte und durch die Schluckbeschwerden völlig abgemagert war. Ich wurde aufgefordert eine Patientenverfügung zu schreiben, in der mein Wille festgehalten werden sollte.
Es war einfacher, die Patientenverfügung im Parlament zu beschließen, als eine solche zu erstellen. Ich flüsterte meine drei Wünsche Judit ins Ohr: „Ich will leben und die Ärzte sollen dazu alle medizinischen Möglichkeiten ausschöpfen. Ich will zurück zu meiner Familie. Und wenn es geht, möchte ich wieder arbeiten können.“
 
Kurz verlor ich das Bewusstsein und wurde in den künstlichen Tiefschlaf versetzt. Wochenlang bangten die Ärzte und meine Familie um mein Leben. Eine Lungenentzündung nach der anderen kam und ging. Es ist wie ein Wunder, dass meine drei Wünsche erfüllt wurden und ich ein zweites Leben geschenkt bekam. Heute sitze ich im Rollstuhl und lebe mit einem Beatmungsgerät. Für viele unvorstellbar. Ich führte mit einem Polen, der auch beatmet wird und sterben möchte, einen Austausch über E-Mails. Dabei kam ich drauf, er will nicht mehr leben, weil er sein Bett nicht mehr verlassen kann. Er bräuchte nur (?) ein mobiles Beatmungsgerät und persönliche Assistenz …
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