„Ich will die engagiertesten Bewerberinnen und Bewerber für unsere elementaren Bildungseinrichtungen und Horte“. – So sprach Bildungs-Landesrätin Mag. Doris Hummer über ihr Motiv für die Einigung auf ein neues Dienstrecht für Elementarpädagog/innen in Oberösterreich. Wichtige Neuerungen sind: Die Übernahme der Krabbelstubenpädagog/innen in das Dienstrecht, höhere Einstiegsgehälter und flachere Lebensverdienstkurve. Wobei das neue Gehaltsschema für alle Neueinsteiger/innen gilt und für alle anderen die Möglichkeit besteht, umzusteigen. Das Land Oberösterreich unterstützt im Zuge der Einführung des neuen Dienstrechtes Städte und Gemeinden und erhöht die pauschale Gruppenförderung.
Zu dieser Einigung gibt es von Seiten der Träger kirchlicher Kindertageseinrichtungen Signale der Erleichterung. Mag. Edith Bürgler-Scheubmayr, Geschäftsführerin der Caritas für Kinder und Jugendliche, sieht klare Schritte in Richtung zukunftsorientierter (etwa deutlich höheres Anfangsgehalt) und einheitlicher Gestaltung der Entlohnung von Pädagog/innen in Krabbelstuben, Horten und Kindergärten. Die Caritas führt 21 solcher Einrichtungen und die Pfarren sind Träger von 270 Kindergärten, Krabbelstuben und Horten.