Die Vorsitzende der Unabhängigen Opferschutzkommission für den kirchlichen Bereich, Waltraud Klasnic, hat die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) über die Nicht-Verjährung im Missbrauchsfall des Stiftes Wettingen-Mehrerau begrüßt. Das sei im Interesse des Opferschutzes und der Sensibilisierung der Bevölkerung, so Klasnic. Der OGH hatte in seiner Entscheidung mit Blick auf die Frage der Verjährung die Position des Missbrauchsopfers gestärkt. Klasnic verwies auch darauf, dass kirchlichen Missbrauchsopfern, denen von der Opferschutzkommission bereits Zahlungen zugesprochen wurden, der Weg zu Gericht nicht verwehrt ist.