Finanzminister Hans Jörg Schelling will die gestarteten Verhandlungen für einen neuen Finanzausgleich gleich zu einer umfassenden Reform nutzen: Auch die Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden soll durchleuchtet werden. Gut so! Denn es geht hier nicht nur darum, Ordnung in ein viel zu kompliziertes System von Finanzströmen zu bringen. Es geht auch darum, Unzufriedenheiten anzugehen. Die Gemeinden zum Beispiel klagen, dass Beiträge, die sie zahlen müssen, stärker angestiegen seien als jene von Bund und Ländern. All dies verspricht ein zähes Ringen und es ist sehr unsicher, ob am Ende (geplant: Mitte 2016) die wünschenswerte Reform steht.
Doch nicht nur das Aufräumen alter Strukturen ist schwierig. Auch die Idee, einen Teil der Steuerhoheit auf die Länder zu übertragen, enthält Risiken. Der Finanzminister will einen Steuerwettbewerb zwischen den Bundesländern. Hellhörig macht dabei aber eine von Schelling selbst eingeführte Unterscheidung: Er will einen „gesunden“ und keinen „ruinösen Steuerwettbewerb“. Wo ist da aber die Grenze? Auf EU-Ebene haben wir eine Steuerdumping-Diskussion: Da wirft man Ländern wie Luxemburg vor, sich durch geheim abgesprochene, extrem niedrige Steuern im Wettbewerb um die Ansiedlung großer Konzerne Vorteile verschafft zu haben. Damit sich in Österreich Bundesländer nicht gegenseitig bei den Steuern in gefährlichem Ausmaß unterbieten, wird man einen eventuellen Steuerwettbewerb klar begrenzen müssen. Außerdem ist zu prüfen, ob sich einzelne Länder Steuerwettbewerb überhaupt leisten können. Man denke zum Beispiel an Kärnten und seine (hausgemachten) Finanznöte.