Lange wurde darüber diskutiert, viele Für und Wider vorgebracht: Nun hat das Justizministerium seine Pläne für eine Änderung des Kindschaftsrechtes auf den Tisch gelegt, das geschiedenen Ehepartnern die gemeinsame Sorge um ihre Kinder erleichtern soll. Voraussetzung dafür ist, daß beide Elternteile die gemeinsame Obsorge wollen und dazu einen entsprechenden Antrag vor Gericht stellen. In der Praxis wird dieser Antrag in den meisten Fällen wohl erst nach einer gewissen „Abkühlungsphase“ nach der Scheidung gestellt werden. Gibt es erneut Zerwürfnisse zwischen den ExPartnern, so hat der Elternteil, dem ursprünglich die Obsorge zugesprochen wurde, die Möglichkeit, die Zustimmung bei Gericht wieder zurückzuziehen. Das von Väterinitiativen angestrebte obligatorische Obsorgerecht für beide Elternteile wird es in Österreich nicht geben. Foto: Wodicka