Ein Plakat mit Nike-Turnschuhen im Turnsaal, Coca-Cola-Anzeigen auf dem Gang: Werbung – in den Bundesschulen schon erlaubt – hält nun auch in Volks- und Hauptschulen Einzug. Das Geld kann die Schule behalten und damit Extras wie Schulveranstaltungen oder zusätzliche Geräte finanzieren. Die Werbung darf nicht sittenwidrig sein und keine Suchtmittel (Zigaretten oder Alkohol) anpreisen. Ob kleine Schulen vom neuen Gesetz profitieren, ist fraglich: Je weniger Kinder es gibt, desto weniger lohnt sich für Unternehmen eine Investition. Ein weiterer kritischer Beitrag dazu kommt von den Grünen – auf Kinder und Eltern droht ein inakzeptabler Konsumdruck zu entstehen.