Seit 1. Jänner 1999 ist die Anwendung des Außergerichtlichen Tatausgleiches (ATA) für Erwachsene in ganz Oberösterreich möglich. Ein Erlaß des Bundesministeriums für Justiz erweiterte diese bisher auf den Sprengel des Landesgerichtes Linz beschränkte Möglichkeit. Dabei erhält das Opfer für einen erlittenen Schaden durch Entschuldigung und Wiedergutmachung des Täters außergerichtlich Entschädigung. Der Außergerichtliche Tatausgleich ist ein Instrument gegen die Alltagskriminalität, kein Mittel bei schweren Verbrechen. In diesem Rahmen ist der ATA sehr erfolgreich. Alleine in Linz wurden im vergangenen Jahr 422 Konfliktregelungen zwischen erwachsenen Tatverdächtigen und ihren Opfern durchgeführt. In Oberösterreich wird für heuer mit etwa 2100 Personen als Beschuldigte bzw. Geschädigte gerechnet. Nach einem ATA bleiben 85% der Täter gesetzestreu.