In Oberösterreich gibt es ca. 400.000 Familien mit Kindern unter 27 Jahren. Elf Prozent von ihnen sind Teilfamilien, von denen wiederum mehr als 85% eine Mutter-Kind-Familie bilden. Ein Drittel der Alleinerzieherinnen sind ledig. (Daten aus 1993). Der Arbeitskreis für Alleinerziehende der Katholischen Frauenbewegung der Diözese Linz hat 1997 einen „Leitfaden für Alleinerziehende in Oberösterreich“ veröffentlicht. Lebensgemeinschaften und ihre Rechtsfolgen, Trennung, Scheidung, Witwenschaft, Teilzeitarbeit, Kinderbetreuungsbeihilfe, Pflegefreistellung, Pension, Mutterschutz, Karenzurlaub, Schulden, Urlaub, Wohnbeihilfe, Alimente, . . sind einige der Kapitelüberschriften daraus. Ergänzt wird die 126 Seiten starke Broschüre mit einem ausführlichen Adressenteil. Ein paar konkrete Ratschläge aus der Broschüre:
Angelegenheiten der Kinder: „Der Tod eines Elternteiles oder eine Scheidung kann bei Kindern verschiedene Gefühle hervorrufen: Zorn, Wut, Verzweiflung, Resignation, Angst, Trauer. . . Das Kind kann nicht verstehen, warum das alles passiert ist. Es ist unbedingt notwendig für Ihr Kind, daß Sie ihm in kindgerechter Form, seinem Alter entsprechend, erklären, was geschehen ist. “
Besuchsrecht: „Wenn ein Elternteil die Obsorge (=Sorgerecht) für das Kind alleine hat, dann steht dem anderen ein Besuchsrecht zu. Dies kann der Fall sein nach Scheidungen oder bei unehelichen Kindern, bei denen von vornherein die Mutter das alleinige Sorgerecht hat. Den Großeltern steht ebenfalls das Recht zu, mit ihrem Enkelkind persönlich zu verkehren. Dies darf jedoch Ihr Familienleben und Ihre Beziehung zum Kind nicht stören. Auf Antrag hat das Pflegschaftsgericht eine dem Wohl des Kindes entsprechende Regelung zu treffen.