Die Schweizer Kirchen lehnen in einer gemeinsamen Erklärung die geplanten Verschärfungen des Asylgesetzes ab. Über die vom Parlament als „dringliche Maßnahmen“ zur Bekämpfung von Mißbrauch vorgelegte Gesetzesänderung wird am 13. Juni eine Volksabstimmung stattfinden. Die Kirchen, so heißt es in der Erklärung der katholischen Bischofskonferenz und des evangelischen Kirchenbundes, seien auch gegen Mißbräuche im Asylwesen und für eine geordnete Zuzugspolitik. Nach eingehender Prüfung der geplanten Änderungen sei man aber zu dem Schluß gekommen, daß die Rechtssicherheit für Asylsuchende zu stark eingeschränkt würde. Von der Beschränkung der regulären Verfahrensrechte (Reduktion der Beschwerdemöglichkeiten, unsicherer Status von Gewaltflüchtlingen) wären aber gerade jene Personen betroffen, die den Schutz am nötigsten haben. Die geplanten Änderungen, so die Kirchen, erschweren den Zugang zu einem Asylverfahren massiv und zeugen von „einem Geist der Abschreckung, der angesichts der Flüchtlingsnot in Europa einer humanitären Schweiz unwürdig ist“. Die Schweiz würde so eine „große moralische Schuld auf sich laden“. In der Schweiz gibt es immer noch heftige Diskussionen über die Aussperrung von Naziflüchtlingen.