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Schutz des Lebens erneut in Diskussion

Deutsche Bischöfe für Kompromiß in Schwangerenberatung
Ausgabe: 1999/26, Leben, Schutz, Bischöfe, Titelseite
29.06.1999
- Hans Baumgartner
Amerikanischen Forschern ist das Klonen von menschlichen Embryonen gelungen, wurde letzte Woche bekanntgegeben. Sowohl die Aktion Leben in Österreich als auch zahlreiche Ethiker wie der Wiener Theologe Günter Virt haben vor diesem Hintergrund erneut ein Klonverbot im Bereich der menschlichen Fortpflanzung gefordert.

Doch während Wissenschafter die Forschung weitertreiben, um das Leben planbar in den Griff zu bekommen, haben sich die katholischen Bischöfe Deutschlands zu einem Kompromiß zugunsten jener durchgerungen, die durch ungeplante Schwangerschaften in Gewissenskonflikte geraten sind.

Die katholische Kirche bleibt demnach im staatlichen System der Schwangerenberatung, ohne damit einen Freibrief für Abtreibung auszustellen. In Österreich wurde die Lebensschutzdebatte durch die Zulassung von Mifegyne ab Herbst 1999 neu entfacht.


Scheinheiligkeit oder wirksame Beratung


Die Antwort der deutschen Bischöfe auf den Brief des Papstes


Von „Scheinheiligkeit der Bischöfe“ sprachen die einen, vom „den ,Schwarzen Peter‘ an die Frauen und Politiker weitergeben“ die anderen. Die deutschen Bischöfe suchten einen tragbaren Weg zugunsten der Frauen in Schwangerschaftskonflikten, betont Margarethe Richardi.

Der Straffreiheit bei dem an sich verbotenen Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland wesentlich strenger geregelt als in Österreich. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die „erweiterte Indikationenlösung“, die die Straffreiheit der Abtreibung immer noch enger faßt als die österreichische Fristenregelung, 1993 aufgehoben hat, weil sie zu wenig dem Auftrag des Staates zum Lebensschutz entsprach, kam es zu einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruches. Dabei wurde die sogenannte verpflichtende Konfliktberatung eingeführt. Ein Schwanger- schaftsabbruch ist seither nur dann straffrei, wenn die betroffene Frau zuvor eine öffentlich anerkannte Konfliktberatungsstelle in Anspruch genommen hat. Über den Inhalt der Beratung sagt der Gesetzgeber, daß sie „ergebnisoffen“ zu erfolgen hat, d. h. die Frau darf nicht zu einer bestimmten Entscheidung genötigt werden. „Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren und bevormunden“, heißt es wörtlich. Und weiter: „Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens.“

Weil die Einrichtungen der katholischen Kirche, die seit 25 Jahren Frauen in Notlagen beraten (Caritas, Sozialdienst katholischer Frauen, Katholische Jugendfürsorge), ihre Arbeit im Einklang mit der Absicht des Gesetzgebers sahen, klinkten sie sich in die „staatliche Konfliktberatung“ ein, um so möglichst vielen Frauen (Partnern) durch psychischen, rechtlichen und finanziellen Beistand eine Entscheidung für das Kind zu ermöglichen. Derzeit gibt es 270 Konfliktberatungsstellen in katholischer Trägerschaft. Sie genießen wegen ihrer Qualität nicht nur bei den staatlichen Stellen hohes Ansehen, sondern auch großes Vertrauen bei den Frauen. So etwa sind in Bayern 21 Prozent der Beratungsstellen in katholischer Trägerschaft; sie betreuen aber 40 Prozent der Frauen.

Der Konflikt

Das Mitmachen in der staatlichen Schwangeren-Konfliktberatung führte innerhalb der deutschen Kirche zu einem schweren Konflikt. Den „Anlaß“ dazu bot die sogenannte Beratungsbescheinigung. Der Gesetzgeber verpflichtet die Beratungsstellen, den Frauen eine Bestätigung auszustellen, daß eine Beratung stattgefunden hat. Dieser Schein ist die Voraussetzung für eine straffreie Abtreibung. Konservative Kirchenkreise nannten den Beratungsschein eine „Lizenz zum Töten“ und forderten den Ausstieg aus dem staatlichen System. Die Mehrheit der Bischöfe, die Sozialverbände, Hilfswerke und die großen Laienorganisationen vertraten hingegen die Linie, daß man nur innerhalb des staatlichen Systems möglichst vielen Frauen helfen und damit dem Schutz des Lebens am besten dienen kann. Als Beispiel wird die Erzdiözese Fulda genannt. Bischof Dyba hatte den Ausstieg aus dem staatlichen Beratungssystem angeordnet. Seither kommen dort praktisch keine Frauen mit echten Schwangerschaftskonflikten mehr in kirchliche Beratungsstellen. In Bayern hingegen hat man die Erfahrung, daß 30 Prozent der Frauen, die vorher nicht wußten, ob sie das Kind haben wollen oder nicht, durch das konkrete Beratungs- und Hilfsangebot von sich aus auf einen „Schein“ verzichten. „Wie viele Frauen nicht abtreiben lassen, obwohl sie eine Beratungsbestätigung erhielten, wissen wir nicht. Aber als ehrenamtliche Mitarbeiterin in einem Mutter-Kind-Haus treffe ich immer wieder auf Frauen, die sich in ihrer Bedenkphase – auch durch unsere Hilfe ermutigt – für das Kind entschieden haben“, erzählt Margarethe Richardi vom „Sozialdienst katholischer Frauen“.

Der Weg nach Rom

Im Zuge dieses Konfliktes wandten sich verschiedene Kreise, die mit der Position der Mehrheit der Bischöfe nicht übereinstimmten, an Rom, um eine Klärung herbeizuführen. Am 11. Jänner vergangenen Jahres erhielten die Bischöfe einen Brief des Papstes. Darin werden die Bemühungen der Kirche um den Lebensschutz und der Einsatz der Berater/innen ausdrücklich gewürdigt. Der Papst sah jedoch in der Ausstellung des Beratungsscheines die Gefahr, daß sich die Kirche „in Unrecht verwickelt, sodaß die Klarheit und Eindeutigkeit des Zeugnisses für den Lebensschutz des ungeborenen Kindes verdunkelt wird.“ Der Papst rief die Bischöfe auf, nach neuen Wegen zu suchen. Nach intensivsten Beratungen in einer eigenen Arbeitsgruppe und innerhalb der Bischofskonferenz legten die Bischöfe im Februar 1999 vier Lösungswege vor – vom Ausstieg aus der staatlichen Konfliktberatung bis zum Verbleib mit einem völlig neugestalteten Beratungsschein. In diesem sogenannten „Beratungs- und Hilfsplan“ sollten die einzelnen Beratungsschritte und Hilfsangebote an die schwangeren Frauen aufgeführt sein und so das zentrale Anliegen der Beratung, der Lebenserhalt des Kindes, verdeutlicht werden. Außerdem sollte durch konkrete Hilfszusagen die Schwelle zur Abtreibung hin erhöht werden. Die Vorschläge und die einzelnen Abstimmungsergebnisse innerhalb der Bischofskonferenz wurden dem Papst als Votum vorgelegt. Anfang vergangener Woche befaßte sich der Ständige Rat der deutschen Bischofskonferenz mit der kurz zuvor eingelangten Antwort des Papstes. Darin wird abermals der große Einsatz der Kirche für den Lebensschutz und für Frauen in schwierigen Situationen gewürdigt. Gleichzeitig aber verlangte der Papst, um jede Zweideutigkeit über die Haltung der Kirche in der Frage der Abtreibung auszuschließen, einen Zusatz zum geplanten „Beratungs- und Hilfsplan“, daß „diese Bescheinigung nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden kann“.

Der Beschluß

Der Ständige Rat der Bischofskonferenz beschloß letzte Woche, daß man, soweit es an der Kirche liegt, im System der staatlichen Schwangerenkonflikt-Beratung bleiben wolle. Gleichzeitig beschloß man, den vom Papst gewünschten Zusatz am Ende des Scheines anzufügen. Mit dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Karl Lehmann (Mainz), vertraten auch die Hilfseinrichtungen, prominente Juristen und das Zentralkomitee Deutscher Katholiken die Meinung, daß es möglich sein müßte, trotz dieses Zusatzes im staatlichen System zu bleiben. Konservative Kritiker sprachen von einer „scheinheiligen Lösung“, weil trotz des Zusatzes der Schein als „Beratungsbestätigung“ angesehen werden könnte. Von der anderen Seite wurden die Bischöfe kritisiert, sie schieben den „Schwarzen Peter“ den Frauen und Politikern zu. Die Politiker signalisierten mehrheitlich Gesprächsbereitschaft.


Reaktionen


Provokation und Anfragen


Die Entscheidung der deutschen Bischöfe, ab 1. Oktober die Bestätigung, daß eine Schwangerschaftskonfliktberatung stattgefunden hat, mit dem Zusatz zu versehen, daß dieser Schein nicht zu einer straffreien Abtreibung verwendet werden kann, hat zahlreiche Reaktionen ausgelöst.
Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Karl Lehmann, sagte, daß dieser Zusatz eine „Provokation“ und eine „dramatische Zuspitzung“ darstelle. Er meinte das sowohl im Hinblick auf die Entscheidung der Frau (Partner), der damit die Tragweite ihres Tuns deutlich gemacht werden soll, als auch im Hinblick auf die Gesellschaft.
In zahlreichen Zeitungskommentaren war dann auch die Formulierung zu lesen, die Kirche schiebe den „Schwarzen Peter“ den Frauen und der Politik zu – so als ob diese nicht schon bisher die volle Verantwortung für ihr Tun gehabt hätten.
Die Kirchensprecherin der gründen, Crista Nickels, nannte es einen „rechtswidrigen Zusatz“, der den Verbleib der Kirche im System der staatlichen Schwangerenberatung in Frage stelle. Die deutsche Familienministerin Bergmann kündigte an, man werde prüfen lassen, ob durch diesen Zusatz die vom Gesetz vorgeschriebene „ergebnisoffene Beratung“ weiter gewährleistet sei und inwieweit die Beratungsbestätigung weiterhin den gesetzlichen Anforderungen genügt. Politiker/innen aus Bayern und Baden-Württemberg, wo es einen besonders hohen Anteil kirchlicher Beratungsstellen gibt, kündigten an, daß die Entscheidung der Bischöfe kein Anlaß sei, um auf die Dienste der Kirche in der Konfliktberatung zu verzichten.
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