Glauben Sie, daß die jahrelangen Auseinandersetzungen um die Rolle der Kirche bei der Beratung von Schwangeren in Not nun beendet sind?
Richardi. Das wäre schön, auch im Interesse der betroffenen Frauen. Aber ich glaube nicht daran, daß rasch Ruhe einkehrt. Denn die Wellen der Kritik gehen bereits hoch: Jene, die für den Ausstieg der Kirche aus dem staatlichen System waren, sprechen von einer Scheinheiligkeit, wenn auf dem Beratungsschein zwar draufsteht, daß er nicht für die straffreie Abtreibung verwendet werden kann, wenn ihn die Frauen – als Bestätigung für die stattgefundene Beratung – aber weiterhin vorlegen können, um einen straffreien Abbruch machen zu können. Kritik gibt es auch von der anderen Seite. Sie werfen den Bischöfen vor, sie beugen sich dem Diktat Roms und machen etwas, was vor allem zu Lasten der Frauen geht.
Wie sehen Sie die Entscheidung der Bischöfe? Die Kritik ist ja nicht ganz von der Hand zu weisen.
Richardi. Ich bin überzeugt, die Bischöfe haben es sich nicht leicht gemacht. Sie sind soweit als möglich gegangen, um einerseits möglichst vielen Frauen in Schwangerschaftskonflikten beizustehen, um andererseits aber auch noch deutlicher als bisher die Lehre der Kirche sichtbar zu machen, die darin besteht, für das Lebensrecht eines jeden Menschen, auch des ungeborenen Kindes, einzutreten. Das ist ja auch der Sinn unserer Beratungsarbeit, daß wir die Frauen zu überzeugen versuchen, daß es bei einer Abtreibung um das Leben eines Menschen geht und daß dieses Leben Vorrang hat vor der Entscheidungsfreiheit der Frau oder ihrer Selbstverwirklichung. Wir reden darüber sehr ernsthaft mit den Frauen und wir bieten ihnen Hilfen an, die es ihnen ermöglichen sollen, sich für das Kind zu entscheiden. Aber wir müssen auch die Entscheidung der Frau (Partner) respektieren. Das wird auch weiterhin so sein.
Was hat dann der Zusatz „Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden“ für einen konkreten Wert?
Richardi. Aus der Sicht der Bischöfe ist das vor allem, so Kardinal Wetter, ein sittlicher Appell an die Frauen und an die Gesellschaft. Die Kirche will damit deutlich machen: Wir haben – so gut wir es können – alles getan, damit die Frau eine verantwortungsvolle Entscheidung für das Leben ihres ungeborenen Kindes treffen kann. Wie sie sich dann entscheidet, liegt nicht in unserer Verantwortung. Der Beratungsschein ist auf jeden Fall kein Freibrief für eine Abtreibung. Es geht der Kirche aber auch darum, ein Zeichen zu setzen gegen die wachsende Meinung, als ob die Abtreibung etwas ganz Legales wäre und als ob es so etwas wie ein Recht auf Abtreibung gäbe. Wenn der Staat ausdrücklich sagt, die Schwangerenkonfliktberatung dient dem Lebensschutz, und dafür die Dienste der Kirche gerne in Anspruch nimmt, dann muß er auch akzeptieren, daß wir das auf unsere Weise ernst nehmen.
Margarethe Richardi ist Vorsitzende des Sozialdienstes katholischer Frauen, der allein in Bayern 24 Konfliktberatungsstellen für Schwangere betreibt.