Das neue Karenzgeld-Modell des Katholischen Familienverbandes (KFÖ) beruht auf zwei Säulen, dem Karenzgeld für alle und einem Zuschlag für vorher erwerbstätige Mütter oder Väter.
1. Karenzgeld für alle (Familienleistung). Seit den 80er Jahren fordert der KFÖ, daß für die Auszahlung des Karenzgeldes die Geburt eines Kindes und nicht die vorangegangene Erwerbstätigkeit ausschlaggebend sein soll. Daher ist es logisch, daß die erste Säule seines Modells ein „Karenzgeld für alle“ in der Höhe von 6000 (dz. 5565 öS) Schilling vorsieht. Durch diese Regelung würden etwa 10.000 Mütter, der derzeit kein Karenzgeld erhalten (freie Dienstnehmerinnen, Studentinnen, Bäuerinnen, Unternehmerinnen und Hausfrauen) ebenfalls ein Kinderbetreuungsgeld bekommen. Profitieren würden aber auch alle anderen Mütter/Väter, weil dieses Karenzgeld mindestens zwei Jahre (derzeit 18 Monate) ausbezahlt werden soll. Finanziert wird dieser Sockelbetrag zur Gänze aus dem Familienlastenausgleichsfonds (dz. 60 % FLAF und 30% Arbeitslosenversicherung).
2. Zuschlag für Erwerbstätige. Die Höhe des Zuschlages soll 30% des letzten Nettobezuges betragen. Der Mindestzuschlag ist 2112 Schiling. Damit erreicht das Karenzgeld insgesamt die Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes (Mindesteinkommen für Pensionisten, dz. 8112 öS). Die maximale Höhe des Zuschlages soll 5337 Schilling betragen; das entspricht einem gewichteten Mindesteinkommen für Mutter und Kind bzw. dem höchsten Tagsatz beim Arbeitslosengeld. Beide Säulen sollen Indexgesichert sein.