Wann endlich kommen die Zeiten, zu denen die Anti-Atom-Bewegung nicht mit neuerlichem Aufruf zum gemeinsamen Widerstand an die Öffentlichkeit treten muss. Dieses Mal geht es um die Umweltverträglichkeits-Prüfung (UVP) für einen Teilbereich des AKW Temelin, für den Bauteil „aktive Hilfsbetriebe“. Das tschechische Umweltministerium stellt in diesen Tagen den Gemeinden und Bürgerinitiativen die Dokumentation zu, die Grundlage für Einsprüche sein kann. Es rächt sich, so der Sprecher der Plattform gegen Atomgefahren, Josef Pühringer, dass Österreich nicht kompromisslos von Tschechien vor der Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen die Unterzeichnung der ESPOO-Konvention verlangte. Diese würde Österreich Parteienstellung im UVP-Verfahren zuerkennen, so sind wir auf ein Entgegenkommen Tschechiens angewiesen. Nach Zustellung der Unterlagen läuft eine Einspruchsfrist von 30 Tagen. Die Atomkraftwerksgegner wollen so viel wie möglich mobilisieren, denn dies hat Auswirkungen auf die weiteren UVP-Verfahren.
Einwendungs-Formulare werden vom Büro der Plattform, Landstraße 31/2, 4020 Linz, zugesandt.