Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat die Einschränkungen beim Asylrecht in vielen Ländern Europas kritisiert. Die Parlamentarier riefen die 41 Mitgliedsländer dazu auf, die Genfer Flüchtlingskonvention sorgfältig zu beachten und ihr Asylrecht auf neue Gegebenheiten hin zu erweitern. So sollte sichergestellt werden, dass Flüchtlinge auch dann aufgenommen werden, wenn sie vor nicht-staatlichem Terror oder vor Krieg fliehen. Heftig verurteilt wurde das auch von Österreich angewandte Konzept des „sicheren Drittlandes“, das häufig ohne genaue Prüfung angewandt würde. An einem konkreten Fall wurde dokumentiert, dass sogar Deutschland kein unbedingt sicheres Drittland sei. Noch schlimmer war das Beispiel einer somalischen Flüchtlingsfamilie, die von Belgien in die Tschechei, von dort in die Slowakei, nach Polen und in die Ukraine abgeschoben wurde.