Kommentar zu den Eingriffen Roms und die Ortskirche
Ausgabe: 2000/08, Rom, Ortskirche
22.02.2000
- Hans Baumgartner
Als die vatikanischen Behörden die Unbedenklichkeitsfeststellung für Theologen (das „nihil obstat“) den Ortsbischöfen entzog und zur Chefsache machten, wetterte der gar nicht progressive ehemalige Innsbrucker Bischof Paulus Rusch gegen einen unannehmbaren Zentralismus, den man mit dem Konzil eigentlich abschaffen wollte. Inzwischen haben die Eingriffe Roms in ortskirchliche Entscheidungen und Vorgänge dramatisch zugenommen – von den Ratzinger Briefen zum „Dialog für Österreich“ bis zur Misere um die Schwangerenberatung in Deutschland, vom Verbot einer offenen Drogenarbeit für australische Ordensfrauen durch die Glaubenskongregation bis zum Versuch, die liturgische Kommission der englischsprachigen Länder, der ein Dutzend Bischöfe angehören, unter römisches Kuratel zu stellen. Die Ortskirchen sind daran nicht ganz unschuldig. Anstatt strittige Fragen intern zu klären, laufen immer wieder einige zu römischen „Schiedsrichtern“