Ab 1. Oktober soll die neue Pensionsregelung anlaufen
Ausgabe: 2000/15, Budget, Pensionsregelung
11.04.2000
- Hans Baumgartner
Letzte Woche hat die Bundesregierung die Weichen für die Pensionsreform gestellt. Verhandelt wird nur noch um Detailfragen. Die Proteste der Gewerkschaft sind laut.
Nicht das Pensionssystem, sondern das Budget gehe aus dem Ruder. Deshalb sei die Pensionsreform nichts anderes als ein Sparpaket auf Kosten der älteren Arbeitnehmer, sagt Hans Sallmutter, Chef der mächtigen Angestelltengewerkschaft und der Sozialversicherungsträger.
Das Tempo stimmt nicht
Die Pensionsexpertin der Katholischen Sozialakademie, Lieselotte Wohlgenannt, sieht die Reformpläne der Regierung differenziert. „Grundsätzlich ist es notwendig und richtig, das Pensionssystem immer wieder an die veränderten Gegebenheiten anzupassen. Nur so kann das System auf Dauer finanziert und als Solidarleistung zwischen den Generationen auch akzeptiert werden.“ Wohlgenannt findet auch den Ansatz der neuen Reformmaßnahmen, das tatsächliche Pensionsantrittsalter (dz. 57,5 Jahre!) anzuheben, für richtig: „Wir beginnen durch die meist längeren Ausbildungszeiten später zu arbeiten und leben länger. Aus dem Gesichtspunkt der Solidarität und Generationengerechtigkeit ist es daher richtig, dass die Leute später in Pension gehen.“ Unter dem Gesichtspunkt der Solidarität begrüßt es Wohlgenannt, dass die Regierung gegen den Rat der Experten Frauen, die 40, und Männer, die 45 Jahre gearbeitet haben, von den verschärften Frühpensionsregelungen ausnimmt. Sie findet es auch richtig, dass die Abschläge bei Antritt einer Frühpension nicht mit sechs Prozent pro Jahr, wie das die Experten vorgeschlagen haben, sondern mit drei Prozent (dz. 2%) festgelegt wurden. „Es widerspräche der Gerechtigkeit, wenn jene Menschen, die in den nächsten Jahren ohnedies mit einem nicht eingeplanten höheren Pensionsantrittsalter zurecht kommen müssen, auch noch zusätzlich die hohen Abschläge schlucken müssten. Versicherungsmathematik und soziales Augenmaß sind nicht immer dasselbe“, meint die KSÖ-Expertin.
Enorme Probleme hat Wohlgenannt mit dem Tempo der Reformen. „Erst heuer ist eine Reihe neuer Regelungen in Kraft getreten und schon gibt es die Reform der Reform. Für die meisten Menschen ist der Pensionsantritt ein wesentlicher Schritt in ihrer Lebensplanung. Darauf muss man sich etwas länger einstellen können. Da muss es auch eine gewisse Sicherheit geben. Offenbar wurden schon durch die Pensionsdiskussion der letzten Jahre viele Menschen so verunsichert, dass mehr als geplant in Frühpension gingen. Damit ist der Zuschussbedarf schneller gestiegen, als man errechnet hat. Und nun zieht die Regierung die Notbremse, um das Budget zu entlasten. Dabei aber besteht die Gefahr, dass die Menschen überrollt werden und dass es zu unakzeptablen sozialen Härten kommt.“
Die Zeit ist nicht reif
Eine Zunahme von zusätzlichen 15.000 bis 20.000 Arbeitslosen durch das Hinaufsetzen des Pensionsantrittsalters fürchtet der Arbeiterkammer-Sozialexperte Peter Weis. „Wir sind nicht gegen eine Anhebung des Frühpensionsalters. Wir sind aber dagegen, das bei der gegenwärtigen Arbeitsmarktlage zu tun. Experten sagen uns, dass es in fünf bis zehn Jahren einen Arbeitskräftemangel geben wird, so dass auch ältere Arbeitskräfte mehr Chancen haben. Das wäre der richtige Zeitpunkt für eine Anhebung des Pensionsalters.“ Dass die neuen Pensionsregelungen bereits mit 1. Oktober 2000 wirksam werden, hält Weis für eine Verletzung des rechtlich verbürgten Vertrauensschutzes. „Wir werden dagegen Verfassungsklage einbringen.“
Flankierende Maßnahmen
Sehr skeptisch ist Weis, was die von der Regierung angekündigten flankierenden Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer angeht. „Wie soll sich das ausgehen, dass ältere Arbeitnehmer länger Arbeitslosengeld (72 statt 52 Wochen) bekommen und die Altersteilzeit erleichtert wird, wenn die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von sechs auf 5,5 Prozent gesenkt werden. Sollen dafür die Fortbildungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose gekürzt werden?“ Außerdem fürchtet Weis, dass der verschärfte Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer unterlaufen wird, indem die Leute noch früher „abgebaut“ werden. Äußerst kritisch sieht der AK-Experte auch die Streichung der Frühpension wegen „verminderter Erwerbsfähigkeit“. Sie ermöglicht Arbeitnehmern ohne besonderen Berufsschutz (Hilfsarbeitern, Büro- oder Handelsangestellten etc.), dass sie mit 57 (Frauen 55) in Pension gehen können, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen die Arbeit, die sie in den letzten 15 Jahren gemacht haben, nicht mehr ausüben können. „Wenn die Regierung sagt, sie will für jene Arbeitnehmer einen Tätigkeitsschutz einführen – ähnlich dem Berufsschutz für gelernte Fachkräfte bei der Invaliditätspension –, dann frage ich mich, warum man die bisherige Regelung aufgibt. Ich habe den Verdacht, hier soll eine weitere, bedenkliche Barriere gegen Frühpensionen eingezogen werden. Zumindest die Expertenrechnungen weisen in diese Richtung.“
Später in diePension gehen
Derzeit gibt es 1,945.594 Pensionisten in Österreich. Davon sind 234.007 (12%) vorzeitige Alterspensionen. 1999 hat Österreich 259 Mrd. für Pensionen (ohne Beamte) ausgegeben, das sind 14,5% des Bruttoinlandsproduktes. Damit liegt Österreich weltweit an der Spitze; Deutschland gibt 10,5% des BIP für Pensionen aus.
Um „die Finanzierung des Pensionssystems zu sichern“, will die Regierung auf Vorschlag der Experten vor allem bei den Frühpensionen einsparen. Weiters soll es zu Reduzierungen bei Mehrfachpensionen und zu Beitragserhöhungen (0,8%) bei den Beamten kommen. Um die Bundeszuschüsse (1999 – 63 Mrd.; 2004 – 89,5 ) um 11,5 bis 14 Mrd. zu senken, sind folgende Maßnahmen geplant:n Abschaffung der Frühpensionen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Frauen ab 55, Männer ab 57 Jahre). Der Zugang zur Invaliditätspension (Berufsschutz) und zur Frühpension wegen langer Arbeitslosigkeit soll dafür erleichtert werden.n Anhebung des Frühpensionsalters wegen ausreichender Versicherungsjahre um eineinhalb Jahre (ab 1. 10. 2000 um 2 Monate pro Quartal; Ende 2002: 56,5 Jahre für Frauen, 61,5 Jahre für Männer). Wer vor dem Regelpensionsalter (60 Frauen, 65 Männer) in die Rente geht, dessen Pensionsbemessungsgrundlage vermindert sich um 3% (bisher 2%) pro Jahr, wer länger arbeitet, bekommt einen Zuschlag von 4%. Von beiden Maßnahmen nicht betroffen sind Frauen, die 40 Jahre, und Männer, die 45 Jahre gearbeitet haben. n Witwen/Witwerpensionen werden bei entsprechender Eigenpension auf 20 bis 60% (bisher 40 bis 60%) gekürzt.