Die OÖ Landesregierung hat auf Antrag von Landesrat Josef Ackerl den Heizkostenzuschuss für sozial benachteiligte Personen beschlossen. Die Kosten für den auf die Heizperiode 2000/2001 begrenzten Zuschuss werden je zur Hälfte von Bund und Land getragen. Zu beantragen ist die Beihilfe im Ausmaß von S 2000,– beim jeweiligen Gemeindeamt.Voraussetzung für die Gewährung: n Beheizung der Wohnung mit Heizöl und Tragung der dadurch entstandenen (Mehr)Kostenn Das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen darf S 8.312,– (für Alleinstehende), S 11.859,– (für Ehepaare/Lebensgemeinschaften), je Kind zusätzlich S 1.185,– nicht übersteigen. Nicht berücksichtigt werden Sonderzahlungen und Familienbeihilfe.- Antragstellung bis spätestens 30. November 2000.Der Heizkostenzuschuss wird zusätzlich zu bereits bestehenden Unterstützungen gewährt.