Heftige Schelte von Grün-Rot musste Generationen- und Frauenminister Herbert Haupt über sich ergehen lassen. Er hatte vorgeschlagen, einige Aspekte der Abtreibungsgesetzgebung (Fristenregelung) neu zu überdenken. Konkret sprach sich Haupt für mehr Beratung der betroffenen Eltern (Frauen) im Zusammenhang mit pränatalen Untersuchungen aus, für eine Mitverantwortung (Mitsprache) der Väter bei Abtreibungen sowie für das Streichen der „Sonderfrist“ bei der Abtreibung behinderter Kinder. Nach derzeitiger Gesetzeslage können diese bis unmittelbar vor der Geburt abgetrieben werden. Familienbischof Klaus Küng und die Katholische Aktion Österreichs (KA) unterstützen die Forderung Haupts, die „eugenische Indikation“ im Zusammenhang mit der Fristenregelung neu zu überdenken. Der „Wert menschlichen Lebens sei unabhängig von körperlichem oder geistigem Ebenmaß“, betont die KA. Derzeit werde behindertes Leben bereits vor der Geburt krass diskriminiert. Das sei auch ein Affront gegenüber Eltern behinderter Kinder, meint Bischof Küng. Die KA fordert neben einem Überdenken der Abtreibungsfrist eine verstärkte Ausbildung von Beratern/-innen im Hinblick auf pränatale Diagnostik. Sie will dazu selber weitere Ausbildungslehrgänge anbieten.