Mag. Christine Winkler-Kirchberger ist eine der Kinder- und Jugendanwältinnen des Landes.
Im kriminalpolitischen Arbeitskreis des Forums St. Severin (vormals Kath. Akademikerverband der Diözese Linz) diskutierten Experten zum Thema „Das Kind im Strafverfahren“. Wie ist die Lage derzeit? Für Kinder stellen Strafverfahren wegen sexuellem Missbrauch oder Misshandlung eine enorme psychische Belastung dar, sind sie doch gleichzeitig Opfer und Zeuge. Opferschutzbestimmungen nehmen auf die besondere Situation von Kindern Rücksicht.
Wie sind die Erfahrungen? Vor allem die „schonende Vernehmung“ hat sich bewährt: Kinder werden, räumlich vom Täter getrennt, durch den Richter – meist unterstützt durch einen Sachverständigen – befragt.
Welche Forderungen haben Sie? Eine psychologisch und juris-tisch geschulte Person sollte ab dem Zeitpunkt der Anzeige ein Kind bei der Wahrnehmung seiner Rechte unterstützen und es im Verfahren begleiten. Diese Prozessbegleitung sollte gesetzlich geregelt werden. Seit einem Jahr läuft in OÖ ein Projekt der Kinder- und Jugendanwaltschaft: Rechtsanwält/innen übernehmen die Rechtsvertretung. Bis jetzt haben wir 26 Kindern und Jugendlichen einen kostenlosen Rechtsbeistand vermittelt.