Am Mittwoch vergangener Woche hat der Nationalrat mit den Stimmen der Regierungsparteien das Kinderbetreuungsgeld beschlossen. Der Katholische Familienverband hat diese „Wende in der Familienpolitik“ begrüßt. Er meint damit, dass in Hinkunft Kinderbetreuung als Leistung abgegolten wird, unabhängig von einer vorangegangenen Erwerbstätigkeit. Kritisiert wurde vom Familienverband, dass seine Verbesserungsvorschläge nicht mehr berücksichtigt wurden. Die wesentlichen Neuerungen sind: Das Kindergeld bekommen alle Mütter (Väter), die auch Kinderbeihilfe erhalten. Die Bezugsdauer wird ausgedehnt (von 18 plus 6 auf 30 plus 6 Monate). Die Zuverdienstgrenze wird auf 200.000 Schilling brutto angehoben. Die Regelung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft; sie gilt auch für Karenzgeldbezieherinnen, deren Kinder nach dem 1. Juli 2000 geboren sind. Anfragen: Familienservice des Ministerums unter der gebührenfreien Nummer 0800 240 262. Antworten auf die häufigsten Fragen auf der Homepage: www.kirchenzeitung.at