Erstmals seit seinem Bestehen hat der ÖGB zu einer bundesweiten Demonstration aufgerufen. Die Katholische Arbeitnehmerbewegung unterstützte den Protest.
Anlass für den Aufmarsch der 50.000 am vergangenen Donnerstag war die 58. Novelle des Sozialversicherungsgesetzes. Hinter dem harmlosen Namen verbirgt sich der Umbau der Leitungsorgane des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger. Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Opposition sprechen von einer „Anlassgesetzgebung“ zur Beseitigung des Hauptverbandspräsidenten Hans Sallmutter und von einer „Zerschlagung des Sozialversicherungssystems“ (ÖGB-Aufruf). Die Regierung betont, dass es ihr um die Beseitigung der Reformblockade im Hauptverband gehe. Sie wirft dem Team um Sallmutter vor, zu wenig gegen das steigende Defizit der Krankenkassen (heuer 3,7 bis 4 Mrd.) getan zu haben. Ein Vorwurf, denn Andreas Gjecaj, Bundessekretär der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) und Referent des KA-Forums „Arbeit, Wirtschaft und Soziales“, nicht nachvollziehen kann. „Wenn man sich die Kosten der Krankenkassen genauer anschaut, dann sieht man, dass der Spielraum für Sparmaßnahmen sehr klein ist. 95 Prozent der Kosten werden durch Leistungen verursacht, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Nur fünf Prozent der Beiträge geht für die Verwaltung auf, deren Aufwand von der Regierung besonders kritisiert wird.“ Natürlich könne man der Meinung sein, dass der Hauptverband bei den Verhandlungen um Ärztehonorare, Arzneimittelpreise und im eigenen Verwaltungsbereich zu wenig herausgeholt habe, meint Gjecaj. „Man sollte aber nicht Sallmutter und seinen Leuten allein den ,schwarzen Peter‘ dafür zuschieben, dass die Politik insgesamt noch keine Antwort auf die gewaltigen Kostensteigerungen im Medizinbereich gefunden hat.“
Prinzipien der Soziallehre
„Ich glaube nicht, dass die von der Regierung jetzt beschlossenen Änderungen das Sozialversicherungssystem zerschlagen“, relativiert Gjecaj eine Aufrufparole des ÖGB. „Aber es gibt einige wichtige Punkte, weshalb sich die KAB entschlossen hat, die Demonstration zu unterstützen“. Durch die Beschlüsse der Regierung werde das System der Selbstverwaltung, das im Bereich der Sozialversicherungen eine lange Tradition habe, in Frage gestellt. Gerade dieses System, so Gjecaj, entspreche in hohem Maße den Prinzipien der katholischen Soziallehre. „Hier wird Solidarität praktisch gelebt, in dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam jene Einrichtungen finanzieren, die eine angemessene Versorgung für Kranke und Alte ermöglichen. Und das ist auch ein Stück gelebter Subsidiarität, indem selbstverwaltete Körperschaften Verantwortung dafür übernehmen, wie das Geld zugunsten der Versicherten eingesetzt wird“, betont Gjecaj. Bisher waren die Organe der Selbstverwaltung wesentlich für die Geschäftsführung und die politische Vertretung des Hauptverbandes verantwortlich. Durch das neue Gesetz kommt dem Verwaltungsrat nur mehr eine Kontrollfunktion zu, wodurch die Selbstverwaltung massiv eingeschränkt werde, meint Gjecaj.
Die Einsetzung einer mit großen Befugnissen ausgestatteten Geschäftsführung zusammen mit dem Vetorecht des Finanz- und Sozialministeriums gebe zudem Anlass zu Sorge. Dadurch könnten betriebswirtschaftliche Interessen gegenüber der ausreichenden Versorgung der Versicherten in den Vordergrund treten. Es gebe durchaus Beispiele aus anderen Ländern, so Gjecaj, wo aus solchen Ansätzen eine Zwei-Klassen-Medizin enstanden ist. „Da gibt es dann eine relativ niedrige Grundversorgung, teure Medikamente, Operationen etc. müssen sich die Menschen selber zahlen.“ Die Umkehrung der Stimmverhältnisse im Hauptverband von einer roten zu einer schwarz-blauen Mehrheit wertet Gjecaj als „Machtpolitik“.
Zur Sache:
So greift die Regierung ein
Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger ist der Dachverband der meisten (27) Kranken- und Pensionsversicherungsanstalten. Die einzelnen Kassen haben ihre eigenen, von den Sozialpartnern beschickten Organe. Sie haben bei der Gestaltung von Leistungen (Krankengeld, Kuren etc.) einen gewissen Spielraum. Daran ändert das am 6. Juni beschlossene Gesetz nichts. Massiv eingegriffen wird hingegen in die Führung des Hauptverbandes.
Die bisherigen Organe des Hauptverbandes waren: Die Verbandskonferenz aus den gewählten Obmännern der Mitgliedskassen. Sie beschloss das Budget, den Rechnungsabschluss und wählte den Vorstand. Der Vorstand bestand aus zehn Personen (inklusive Präsident und zwei Vizepräsidenten). Sechs Vorstandsmitglieder wurden von der Arbeiterkammer, vier von der Wirtschaftskammer nominiert. Zuletzt kamen die sechs Arbeitnehmervertreter ausschließlich aus der Fraktion sozialistischer Gewerkschafter (FSG), die bei der letzten AK-Wahl 57,5% erreicht hat (26,2% ÖAAB, 9,7% FP) ; die vier Dienstgebervertreter kamen vom Wirtschaftsbund. Dem Vorstand oblag die Geschäftsführung und die Vertretung nach außen.
Nach dem neuen Gesetz wählt die Hauptversammlung einen „Verwaltungsrat“ (statt Vorstand) aus 14 Mitgliedern. Sieben werden von den Arbeitnehmern nominiert (4 FSG, 2 ÖAAB, 1 FP) sieben von den Dienstgebern (5 ÖVP, 1 SPÖ, 1 FPÖ). Die Geschäftsführung geht weitgehend an „Manager“ über. Der Verwaltungsrat hat vorwiegend kontrollierende Funktion und ein Vetorecht in schwerwiegenden Fragen. Ein – gerichtlich anfechtbares– Vetorecht haben auch Finanz- und Sozialministerium.