Mit der Bezahlung des Kirchenbeitrages ist die „Christenpflicht“ längst nicht erledigt. Wo das Herz steht – darauf kommt es an.
Was bin ich schuldig, fragt man, wenn es nach dem Essen ans Zahlen geht. Nichts bist du schuldig! Du warst eingeladen! So ist es, wenn Christen zum gemeinsamen Essen zusammenkommen.
Wenigstens einmal im Jahr, nach Möglichkeit in der österlichen Zeit, soll ein gläubiger Katholik die Kommunion empfangen. So erwartet es das Kirchenrecht. Und wer sich einer schweren Sünde bewusst ist, soll diese möglichst bald, wenigstens innerhalb eines Jahres, im Rahmen des Bußsakramentes bekennen.
Eigentlich eine gute Sache. Nicht das Mitzahlen, sondern das Mitessen steht beim Christsein im Vordergrund. Wenigstens einmal im Jahr sollen sie im vollen Sinn den ganzen Gehalt ihres Glaubens erspüren können. Kommunionempfang ist nicht einfach ein „abspeisen“.
Wer diese Einladung an diesen Tisch der Christen zur Gänze ausschlägt, mag sich fragen, was ihn mit dieser Gemeinschaft eigentlich verbindet. In den frühen Jahren der Kirche war die Eucharistie noch ein echtes Sättigungsmahl. Die Wohlhabenderen haben genug für alle mitgebracht, damit auch die Ärmeren davon bekamen. Dass gerade zu Ostern die Speisen geweiht werden, ist noch ein „Rest“ davon. Es geht um wirkliches Essen, um ein echtes Satt-werden. Lebenssatt sollen Menschen werden von dem, was sie von Christus für ihr Leben bekommen.
Die Verknüpfung dieser Einladung zum Essen mit dem Bußsakrament ist die logische Folge. Wie sollte jemand am Tisch Platz nehmen, der sich innerlich losgesagt hat?
Die Zeit zwischen Aschermittwoch und Pfingsten nennt man die „österliche Zeit“. Es ist die Zeit des Christwerdens, denn es genügt nicht zu sagen: Ich bin Christ. Man muss es beständig neu werden. Gerade die österliche Zeit, in der im Blick auf Tod und Auferstehung das Leben in einem ganz neuen Licht erscheint, ist geeignet dazu: Ein Platz ist frei. Eingeladen bin ich am Tisch, den Jesus den Seinen gedeckt hat.