Ausgabe: 2002/11, Deutschland, Gewissen, Kraft, Johannes Paul II, Diözesanbischof;
12.03.2002
Deutschland. In einem Schreiben vom 7. März hat Johannes Paul II. kraft seiner höchsten Amtsautorität den Ausstieg der Diözese Limburg aus dem Schwangerenberatungssystem verfügt. Zugleich bat er Franz Kamphaus, Diözesanbischof zu bleiben. Kamphaus machte deutlich, dass er die Gewissensentscheidung, die der Papst in Ausübung seiner höchsten Verantwortung in der Kirche getroffen habe, respektiere, aber nicht mitvollziehen könne. Unter Berufung auf sein Gewissen war Kamphaus als einziger deutscher Diözesanbischof der im September 1999 ergangenen päpstlichen Weisung nicht gefolgt, in kirchlichen Beratungsstellen den Beratungsschein nicht länger auszustellen. Dessen Vorliegen ist Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch.