Sehr erfreut über die von der Regierung beschlossene Möglichkeit der „Familienhospizkarenz“ (bisher Sterbekarenz) zeigte sich Sr. Hildegard Teuschl von „Hospiz Österreich“. „Die Politiker antworten damit auf die Bedürfnisse sterbender Menschen und ihrer Angehörigen. Sie hören auf die internationalen Hospizerfahrungen, dass Lebensqualität bis zuletzt durch die Präsenz vertrauter Angehöriger gewährleistet werden kann.“ Teuschl wies darauf hin, dass es nun notwendig sei, die Angehörigen in solchen Karenzmonaten nicht allein zu lassen. Entsprechend dem Gesetzesentwurf, der mit 1. Juli 2002 in Kraft treten soll, gilt ein Anspruch auf Änderung der Arbeitszeit oder auf volle unentgeltliche Karenz zur Betreuung sterbender naher Angehöriger. In der drei- bis maximal sechsmonatigen Frist gilt ein Kündigungsschutz. Darüber hinaus sollen auch Eltern ihr im gemeinsamen Haushalt lebendes schwer erkranktes Kind begleiten können.