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Deutschkursgebot statt Integration

Ausgabe: 2002, Deutschkurgebot, Wallner-Ewald, Menschenrecht, Chalupka;
12.03.2002
- Hans Baumgartner
Das Integrationspaket der Regierung ist nicht nur halbherzig, es ist hartherzig, sagt Pfarrer Michael Chalupka von der evangelischen Diakonie.

„Das ist kein Integrationspaket, wie es die Regierung versprochen hat, das ist eine Deutschkursverordnung.“ So kommentierte ein enttäuschter Caritaspräsident Franz Küberl die von der Regierung geplante Änderung der Ausländergesetze. Der Direktor der evangelischen Diakonie, Pfarrer Michael Chalupka, kritisiert, dass jene Maßnahmen welche die Integration von Zuwanderern unterstützen sollen (Sprache, Arbeit etc.), nur sehr halbherzig ausgefallen sind. „Dafür aber erweist sich der Regierungsentwurf bei den angedrohten Sanktionen und beim Familiennachzug als durchaus hartherzig“, meint Chalupka.

Die Rute im Fenster



Ein Kernpunkt der Kritik von Diakonie und Caritas sind die Deutschkurse. „Das Erlernen der Sprache ist ein wichtiger Schritt zur Integration. Mit dem Angebot von 100 Unterrichtsstunden muss sich die Regierung aber fragen lassen, ob sie wirklich will, dass sich die Zuwanderer bei uns einleben“, meint Chalupka. Er verweist auf die Niederlande, Schweden oder Deutschland, wo Zuwanderern zwischen 400 und 600 Stunden zur Spach- und Kultureinführung angeboten werden. Dazu gibt es in diesen Ländern auch noch Kurse zur weiteren Berufsqualifizierung.
„Die Regierung hat sich bisher viel zu wenig den Kopf darüber zerbrochen, welche Angebote es geben müsste, damit Zuwanderer wirklich die Sprache lernen können“, meint Caritas-Geschäftsführer Stefan Wallner-Ewald. „Dafür werden die Migranten mit unverhältnismäßigen Sanktionen bedroht. Man stellt ihnen sogar die Rute der Ausweisung ins Fenster, anstatt sie mit positiven Anreizen, so wie das in Deutschland geplant ist (rascherer Zugang zum Arbeitsmarkt, schnellere Einbürgerung u. a. ) zu motivieren.“ Dass man die Sanktionen auch öffentlich so in den Vordergrund stellt, ist für den Innsbrucker Integrationspraktiker Jussuf Windischer „ein unwürdiges politisches Spiel auf dem Rücken der Zuwanderer“. Dass die „Sprachverordnung“ noch beträchtliche „Nachwehen“ auslösen könnte, fürchtet auch die Caritas. „Wer legt denn fest, ob ein Kellner vom Arlberg oder eine Mutter mit zwei Kleinkindern, die keine Betreuung findet, den Kurs nicht gemacht hat, weil er/sie nicht konnte oder nicht wollte. Da sind viele wichtige Fragen noch ungelöst, sodass ein gründliches Nachverhandeln höchst sinnvoll wäre“, meint Wallner-Ewald.

Ein Menschenrecht



Dass es trotz vieler Vorstöße wieder nicht gelungen ist, den Familiennachzug menschlicher als bisher zu regeln, wird von Caritas und Diakonie besonders kritisiert. „Mit seiner Familie zu leben ist ein Menschenrecht, das Österreich den Zuwanderern oft jahrelang durch eine völlig unnötige Quotenregelung vorenthält“, fordert Wallner-Ewald eine Änderung. „Die Regelung des Familiennachzugs ist menschlich inakzeptabel und sachlich völlig daneben. Es ist weder für die Familienbeziehungen noch für die Integration gut, wenn Ehegatten und Kinder zwei, drei und mehr Jahre warten müssen, bis sie nachkommen dürfen“, betont Michael Chalupka. „Viele Zuwandererkinder landen in der Sonderschule, weil sie zu spät nach Österreich kommen und daher die Sprache nicht zeitgerecht lernen können.“ Diakonie und Caritas halten auch es auch für schlecht, dass Angehörige fünf Jahre im Land sein müssen, bis sie arbeiten dürfen. Das fördere Schwarzarbeit und Armut und verhindere soziale Sicherheit – vor allem für Frauen. Die Ausweitung des Saisonier-Modells auf alle Branchen kritisiert Pfarrer Chalupka scharf. „Das ist die alte Gastarbeiterpolitik der 70er Jahre. Aber man kann nicht nur Arbeitskräfte holen, es kommen immer Menschen – und es besteht die Gefahr, dass wieder eine neue ,Unterschicht‘ entsteht, und damit eine neue Ausländerdebatte.“




Das will die Regierung

Im Überblick

Vergangene Woche stellte die Regierung ihr „Integrationspaket“ (Novelle des Fremden-, Ausländerbeschäftigungs- und Asylgesetzes) vor. Die Schwerpunkte sind:

Die Integrationsvereinbarung. Sie sieht vor, dass alle Neuzuwanderer und alle seit dem 1. 1. 1998 unbefristet in Österreich lebenden Nicht-EU-Bürger einen Deutsch- und Landeskundekurs absolvieren müssen. Der Kurs soll mindestens 100 Stunden umfassen und einfache Alltagssprachkenntnisse vermitteln. Der Zuwanderer muss den Kurs nach einem Jahr erfolgreich (mit Test) abschließen. Die Kurskosten von 400 Euro teilen sich Bund und Zuwanderer. Ein halbes Jahr kann die Prüfungsfrist ohne Folgen überschritten werden. Wer nach 18 Monaten nicht fertig ist, bekommt die Niederlassungsgenehmigung nur für ein weiteres Jahr (nicht für zwei) und muss 75% der Kurskosten zahlen. Wer nach zwei Jahren nicht abgeschlossen hat, zahlt alles. Danach gibt es Strafen von Bußzahlungen bis zum Verlust des Aufenthaltes nach vier Jahren.

Schlüsselarbeitskräfte. In Österreich dürfen nur mehr Arbeitskräfte zuwandern, die besonders qualifiziert sind und dringend gebraucht werden. Ihr Einkommen muss mindestens Euro 1962 (27.000 öS) betragen. Angehörige können nach fünf Jahren (bisher acht) eine Arbeitserlaubnis bekommen. Die notwendigen Genehmigungen sollen rascher und von einer einzigen Stelle (BH) abgewickelt werden.

Saisoniers können nach Bedarfsprüfung in allen Branchen (bisher nur Tourismus und Landwirtschaft) sechs Monate beschäftigt werden. Eine Verlängerung um maximal sechs Monate ist möglich. Dann müssen Saisoniers mindestens für zwei Monate in ihr Herkunftsland zurück. Sie bekommen kein Niederlassungsrecht.

Jugendliche von aufenthaltsverfestigten Ausländern bekommen eine Arbeitserlaubnis, wenn sie das letzte Schuljahr in Österreich gemacht haben (bisher die Hälfte der Pflichtschule). Studierende und Schüler aus Drittländern dürfen maximal drei Monate im Jahr arbeiten (bisher nicht generell).

Zuwanderer müssen nachweisen, dass sie an keiner schwerwiegenden Krankheit leiden.

Mehr Infos zum Gesetz: www:www.bmi.gv.at
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