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Ein Ausstieg mit Folgen

Zur Lage der kirchlichen Schwangeren-Konfliktberatung in Deutschland
Ausgabe: 2002/12, Ausstieg, Erfolg, Stein, Verantwortung, Tod, Leben, Druck, Papst, Weisung;
19.03.2002
In den nächsten Monaten wird auch Limburg als letztes deutsches Bistum aus der staatlichen Schwangeren-Konfliktberatung aussteigen. Auch hier will „Donum vitae“ in die Presche springen.

Mit Anfang 2001 sind alle deutschen Bistümer mit Ausnahme Limburgs auf Weisung des Papstes aus dem System der staatlichen Schwangeren-Konfliktberatung ausgestiegen. Der Stein des Anstoßes, der zu einem mehrjährigen Ringen mit Rom und auch zu innerdeutschen Kirchenkonflikten geführt hat, sind die so genannten § 219-Beratungen.

Der Stein des Anstoßes

Das deutsche Abtreibungsgesetz sieht vor, dass Schwangerschaftsabbrüche nur dann straffrei sind, wenn die Frauen zuvor eine anerkannte Beratungsstelle aufgesucht haben und dafür eine Bescheinigung vorlegen können. Um überhaupt Frauen, die ernsthaft einen Schwangerschaftsabbruch überlegten, mit ihrem Angebot erreichen zu können, haben viele kirchliche Beratungseinrichtungen im staatlichen System mitgemacht. Das bedeutete, dass sie auch die Beratungsbestätigung ausstellen mussten. Nicht nur der Papst sah in der Ausstellung dieses Scheines die Gefahr, dass sich „die Kirche in Unrecht verwickelt, so dass die Klarheit und Eindeutigkeit des Zeugnisses für den Lebensschutz des ungeborenen Kindes verdunkelt wird.“ Da trotz langer Verhandlungen kein Kompromiss gefunden werden konnte, die sowohl von Rom als auch von den staatlichen Stellen akzeptiert worden wäre, veranlassten die deutschen Bischöfe, dass alle 270 Beratungsstellen in kirchlicher Trägerschaft mit spätestens 1. Jänner 2001 aus dem staatlichen System ausscheiden. Obwohl die „neue“ kirchliche Beratung mit großem Aufwand beworben wurde, trat ein, was viele befürchtet haben: Waren vor dem Ausstieg von den etwa 120.000 Frauen, die kirchliche Schwangerenberatungsstellen aufsuchten, etwa knapp ein Drittel Konfliktberatungsfälle, so geht ihre Zahl derzeit auf null. Frauen, die in einem Abtreibungskonflikt sind, werden nicht mehr erreicht, bestätigte erst kürzlich Kardinal Karl Lehmann.

Die Verantwortung

Weil sie diese Entwicklung befürchtet haben, gründeten Persönlichkeiten aus kirchlichen Laienorganisationen den Verein „Donum vitae“, der derzeit in ganz Deutschland bereits 92 Beratungsstellen innerhalb des staatlichen Systems betreibt. „Wenn wir wirklich Frauen erreichen wollen, die in einem Abtreibungskonflikt stehen, dann müssen wir auch ihr Entscheidungsrecht akzeptieren“, betont Maria Geiss-Wittmann. „Wir sind nicht die Richter dieser Frauen. Unsere Aufgabe ist es, ihnen auf der Grundlage unseres christlichen Menschenbildes eine möglichst gute Begleitung, Beratung und Hilfe anzubieten. Ob sie sich dann für oder gegen ihr Kind entscheiden, das liegt in ihrer Verantwortung.“

Um Leben und Tod

Maria Geiss-Wittmann, die viele Jahre im Rahmen des Sozialdienstes katholischer Frauen in der Schwangerenberatung tätig war, ist heute Vorsitzende von „Donum vitae“ in Bayern. Sie und viele ihrer Mitarbeiter/-innen sehen in dieser Arbeit eine Berufung. „Das ist unser Platz, als Christen in dieser Welt zu wirken: Frauen in einer Situation, in der es um Leben und Tod geht, beizustehen und ihnen zu helfen, sich für ihr Kind zu entscheiden.“ Dass Konfliktberatung auf christlichem Hintergrund Leben rettet, ist Geiss-Wittmann zutiefst überzeugt. „Wir haben bei einer der 18 Beratungsstellen, die wir im letzten Jahr in Bayern aufgebaut haben, recherchiert, wieviele Frauen nach einer Konfliktberatung ihr Kind bekamen. Obwohl die Erhebungen nicht lückenlos sind, kamen wir auf 52 Kinder. Das bedeutet, dass 26,4 Prozent der Frauen, die ausdrücklich einen Beratungsschein wollten, ihr Kind zur Welt gebracht haben. Hochgerechnet auf ganz Bayern sind das 865 Kinder pro Jahr. Dafür“, so Geiss-Wittmann, „hat es sich gelohnt, dass wir im vergangenen Jahr oft bis zum Umfallen gearbeitet haben, um nach dem Ausstieg der Kirche dieses Beratungsnetz aufzubauen.“ Sie schmerzt es, dass sie dafür aus kirchlichen Kreisen in Deutschland und Rom als „Spalter“ abqualifiziert werden. „Die Kirche müsste eigentlich froh sein, dass sie so starke Laien hat, so dass ein Werk, das von der Kirche in den vergangenen 25 Jahren aufgebaut wurde und das bei den Frauen ein großes Vertrauen besaß, weitergeführt wird.“

Der Druck nimmt zu

Maria Geiss-Wittmann sieht es garadezu als Christenpflicht, in der Konfliktberatung zu bleiben, da „heute immer mehr Frauen durch eine ungeplante Schwangerschaft in Schwierigkeiten kommen. Der Druck vom Arbeitsmarkt, von der Karriereplanung her oder auch von den bestehenden finanziellen Verpflichtungen und vom erwarteten Lebensstil macht es Frauen noch viel schwerer als früher, ja zu einem (weiteren) Kind zu sagen.“ Besonders problematisch, so Geiss-Wittmann, sei die Situation in den neuen Bundesländern. „Zu DDR-Zeiten war Abtreibung etwas ganz ,Normales‘, da hat sich niemand um Alternativen gekümmert. Dann manchte die Kirche den Frauen ein echtes Hilfs- und Beratungsangebot, das zunehmend genutzt wurde. Und nun zog sie sich wieder aus der Konfliktberatung zurück. Da die Laienorganisationen dort schwach sind, kann ,Donum vitae‘ nur wenig Ersatz aufbauen. Das kostet Vertrauen“, wünscht sich Geiss-Wittmann ein neues Nachdenken der Kirche.




Weisung des Papstes




Zur Sache

Mit Schreiben vom 7. März hat Papst Johannes Paul II. den Limburger Bischof Franz Kamphaus angewiesen, aus dem staatlichen Schwangerenberatungssystem auszusteigen. Er respektiere die „inneren Kämpfe“ des Bischofs, könne aber „das Ergebnis, zu dem Sie gelangt sind, nicht teilen“. Der Papst verweist darauf, dass durch die Ausstellung des Beratungsscheins das Zeugnis der Kirche verdunkelt werde. Kamphaus, der sich persönlich intensiv mit betroffenen Frauen und Beraterinnen auseinander gesetzt hat, betonte, dass ihn die Weiseung „sehr trifft und traurig macht“. Sein Gewissen entlaste, dass die volle Verantwortung für diesen Schritt der Papst trage.
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