Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat am Montag vergangener Woche eine Klage auf aktive Sterbehilfe abgewiesen. Die Richter begründeten ihren einstimmigen Spruch damit, dass sich aus der Menschenrechtskonvention kein „Recht auf Sterben“ ableiten lasse. Das in der Konvention festgehaltene „Recht auf Leben“ lasse nicht den Umkehrschluss zu, dass es ein Recht darauf gebe, mit Hilfe eines anderen sein Leben zu beenden. Es sei zum Schutz der Schwachen legitim, wenn ein Staat die aktive Sterbehilfe oder die Beihilfe zum Selbstmord unter Strafe stelle, betonten die Straßburger Richter. Geklagt hat die 43-jährige Britin Diane Pretty, die durch eine unheilbare Nervenkrankheit vom Hals abwärts gelähmt ist und der die Mediziner ein qualvolles Sterben voraussagen. Sie wollte zunächst vor englischen Gerichten erreichen, dass sie ihrem Gatten Straffreiheit zusichern, falls er ihr auf ihren Wunsch Beihilfe zum Selbstmord leiste. Der evangelische Theologe Ulrich Körtner begrüßte im ORF diese Entscheidung, denn noch so tragische Einzelfälle dürfen nicht dazu führen, dass die Tür zur allgemeinen aktiven „Sterbehilfe“ geöffnet würde. Er habe Verständnis, wenn im Fall Pretty ein Gericht ein Verfahren gegen ihren Mann einstellen würde. Das sei aber kein genereller Freibrief.