Am 2. Mai veröffentlichte Papst Johannes Paul II. ein „Motu proprio“ (rechtsverbindlicher Erlass) zur Bußpraxis in der Kirche. Darin betont er, dass die Einzelbeichte mit dem persönlichen und vollständigen Schuldbekenntnis vor einem Priester im Fall einer schweren Sünde der einzige ordentliche Weg zur Aussöhnung mit Gott und der Kirche sei. Die Möglichkeit der General- oder Kollektivabsolution müsse auf jene Fälle beschränkt bleiben, in denen eine „schwere Notlage“ oder Todesgefahr vorliege. Ein starker Andrang bei Wallfahrten oder die Einstellung der Gläubigen, es handle sich um gleichwertige Möglichkeiten, gelten nicht als „Notlage“, betonte der Papst. Eine solche sieht er allerdings in manchen Missionsgebieten, wo Priester nur ganz selten in abgelegene Regionen kommen. Anlass für das Schreiben war die Zunahme der Generalabsolution in einigen Regionen.