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Zwei Positionen liegen auf dem Tisch

Ausgabe: 2002/25, Position, Tisch, Stammzellenforschung;
18.06.2002
- Hans Baumgartner
Die österreichische Bioethikkommission ist sich bei der Bewertung der embryonalen Stammzellenforschung uneins.

Am 8. Mai veröffentlichte die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt ihre Stellungnahme zu Fragen der Stammzellenforschung. Die Regierung hatte das Gutachten wegen der Absicht der EU, embryonale Stammzellenforschung zu fördern, bestellt.Einig ist sich die Bioethikkommission in der Problembeschreibung: Die Stammzellenforschung stehe erst am Anfang. Ihre öffentliche Förderung sei sinnvoll und notwendig. Ethisch umstritten sind die Fragen, ob in dieser Forschung überhaupt embryonale Stammzellen verwendet werden dürfen und wie diese gewonnen werden – ob durch Verschmelzung von Ei- und Samenzelle oder durch Klonen (der Zellkern eines geborenen Menschen wird in eine Eizelle eingesetzt).

Zwei Sichtweisen

Die Bioethikkommission begrüßt, dass die EU vorrangig Forschungen mit Stammzellen geborener Menschen (adulten) fördern will und das Klonen sowie die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken von der Förderung ausschließen will. Zu unterschiedlichen Positionen kommt die Kommission in der Frage, ob (bereits bestehende) Stammzellen-Linien verwendet werden dürfen, die aus Embryonen gewonnen wurden, die bei der künstlichen Befruchtung übrig geblieben sind. Eine Mehrheit von elf Mitgliedern, darunter der evangelische Theologe Ulrich Körtner, vertritt die Meinung, man sollte im Einzelfall diese Forschung zulassen und fördern. Es wird auch ein Katalog von strengen Auflagen formuliert. Acht Kommissionsmitglieder, darunter der katholische Theologe Günther Virt, meinten, dass bei der erforderlichen ethischen Güterabwägung (derzeit) schwerwiegende Gründe und offene Fragen gegen eine Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen sprechen. Deshalb sollte diese im EU-Forschungsprogramm nicht gefördert werden. Das Minderheitenvotum führt sieben triftige Gründe an: So wird u. a. befürchtet, dass die Festlegung, für die Forschung nur bereits bestehende Stammzellen-Linien zu verwenden, nicht halten wird. Wenn der Bedarf erst geweckt sei, werde man auch Embryonen zu Forschungszwecken erzeugen.

Das Leben auf der Waage

Da bei der Gewinnung von Stammzellen der Embryo zerstört wird, steht das Lebensrecht und die Personenwürde des Menschen zur Entscheidung an. Wann beginnt dieses? Die große Mehrheit der Theologen und viele Naturwissenschafter setzen den Beginn menschlichen Lebens mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle fest. Auch wenn man diese Position teilt (wie Körtner und Virt), kann man im Zuge einer ethischen Güterabwägung zu verschiedenen Urteilen kommen. Für die einen ist es ethisch das kleinere Übel, schon vorhandene Stammzellen-Linien bzw. „überzählige“ Embryonen aus der künstlichen Befruchtung für hochwertige, genau kontrollierte medizinische Forschung zu nutzen anstatt sie wegzuwerfen. Die anderen sehen darin die totale Instrumentalisierung des Menschen für Zwecke, die außerhalb seiner selbst liegen – ein Vorgehen, das mit der Personenwürde unvereinbar ist. Außerdem weisen die Gegner der embryonalen Stammzellenforschung auf eine Reihe von berechtigten Gefahren und offenen Fragen hin.

- Die Stellungnahme im Wortlaut gibt es unter: www.kirchenzeitung.at




Ein Gesetz für Österreich




Österreich hat im EU-Ministerrat als einziges Land gegen das 6. Forschungsprogramm gestimmt. Das war mehr eine innenpolitische Entscheidung, um bei gewissen „konservativen Gruppen zu punkten“, meint der evangelische Theologe Ulrich Körtner. „In der Sache selber war dieses Votum nicht nur wirkungslos, es war auch europapolitisch schädlich. Da wurden wieder ein Mal diese unguten Reflexe über das ,böse Brüssel‘, das unsere guten Vorschläge nicht annimmt, bedient.“ Tatsache sei, so Körtner, dass die österreichische Bundesregierung nichts unternommen hat, um zeitgerecht und mit dem nötigen Nachdruck entsprechende ethische Leitlinien zu verlangen.
Erst im Jänner, nachdem Österreich im EU-Ministerrat dem Forschungsprogramm einschließlich seiner ethischen Problematik bereits grundsätzlich zugestimmt hatte, wurde die Bioethikkommission der Bundesregierung mit dieser Thematik befasst. „Die Kommission hätte innerhalb weniger Wochen eine Stellungnahme fertig haben müssen, um noch aktiv in die Verhandlungen zwischen EU-Kommission und Parlament eingreifen zu können. Das war uns in dieser kurzen Zeit nicht möglich. Am selben Tag, als wir dann unsere Stellungnahme veröffentlichten (8. Mai), haben sich EU-Rat und Parlament darauf geeinigt, zum Forschungsprogramm keine weitere Diskussion mehr zu führen.“ Österreich sei zu spät aufgewacht, kritsiert Körtner. Er könne nur hoffen, dass es jetzt konstruktiv bei der länderübergreifenden Erstellung von ethischen Kriterien für die Embryonen- und Stammzellenforschung mitarbeitet, um für die Entscheidung über die Spezialprogramme gerüstet zu sein. Körtner macht aber auch deutlich, dass Österreich selber nicht darum herumkommen werde, ein Embryonen- oder Stammzellenforschungsgesetz bzw. ein generelles Forschungsverbot zu beschließen. Derzeit sei die embryonale Stammzellenforschung in Österreich weder verboten noch gebe es dafür gesetzliche Regelungen. „Wenn wir diese Lücke nicht schließen, sind wir in der EU mit strengen ethischen Forderungen, an die sich die Forscher in Österreich nicht halten müssen, unglaubwürdig“, betont Körtner. Ähnlich wie zuletzt Deutschland oder die Schweiz werde auch Österreich den Mut dazu haben müssen, die gesellschaftspolitische Diskussion über die Ethik in der Biomedizin zu führen und politisch Farbe zu bekennen. „Auch wenn die Regierung momentan damit nicht anecken will, die gesetzlich ungeregelte ist die schlechteste aller möglichen Biowelten.“
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