Die EU will die Forschung an Stammzellen, die aus menschlichen Embryonen gewonnen werden, fördern. Ob es dabei zu strengen ethischen Auflagen kommt, entscheidet sich im Herbst. Österreich spielt dabei eine wichtige Rolle.
Die Abstimmung über das 6. Forschungsförderungsprogramm im EU-Ministerrat am 3. Juni sollte eigentlich eine Routinesache sein. Grundsätzlich hatte der Rat dem Forschungsrahmenprogramm für 2003 bis 2006 bereits im Dezember zugestimmt. Es ging nur mehr um den „Segen“ für 34 Abänderungsanträge, die das EU-Parlament am 16. Mai beschlossen hatte, wie etwa die besondere Förderung der Bekämpfung von Kinderkrankheiten. Die heiklen Fragen über die ethischen Grenzen der Forschung, vor allem im Bereich der Biomedizin und Gentechnik, standen nicht auf der Tagesordnung. Das Parlament hatte Anträge, konkrete ethische Normen einzuziehen bzw. höchst umstrittene Bereiche der Embryonenforschung aus dem EU-Programm herauszustreichen, mehrheitlich abgelehnt.
Gewagte Notbremsung
Parlament, Rat und Kommission waren guter Dinge, das Forschungsprogramm problemlos über die Bühne zu bringen, als wenige Tage vor der Ministersitzung vier Länder (Österreich, Deutschland, Italien und Irland) in Brüssel deutlich machten, sie werden dagegenstimmen. Als Grund gaben sie die sehr schwammigen Bestimmungen zu den ethischen Grenzen an. Das war eine gewagte Notbremsung, da diese Länder im Dezember den ungenügenden Regeln bereits zugestimmt hatten. Um einen Eklat zu vermeinden, kam es beim Ministerrat am 3. Juni zu einem Kompromiss: Die opponierenden Länder (außer Österreich) stimmten den Änderungsanträgen und damit dem Programm zu, hielten aber in einer Erklärung fest, dass sie für die spezifischen Programme detaillierte Regeln für die ethischen Grenzen der Forschung verlangen. Ausdrücklich genannt werden alle Formen des Klonens sowie die Beforschung von Embryonen und embryonalen Stammzellen. Während der Ministerratssitzung schloss sich auch Portugal der Erklärung an. Ohne Zustimmung dieser fünf Länder können die spezifischen Programme nicht starten. Die Entscheidung steht im Herbst an.„Jetzt geht es darum, dass wir möglichst rasch gemeinsam einen Katalog an ethischen Regeln erarbeiten“, betont das Bildungsministerium gegenüber der Kirchenzeitung. Ministerin Elisabeth Gehrer habe bereits Sektionschef Raoul Kneucka mit der Bildung einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe beauftragt. Als Orientierungspunkte werden das strenge Stammzellenforschungsgesetz in Deutschland und das Mehrheitsvotum der Bioethikkommission in Österreich genannt. Beide grenzen die Forschung mit embryonalen Stammzellen auf bereits vorhandene Zellreihen ein und fordern eine ethische Bewertung und Dokumentation jedes Projektes.
ÜBERBLICK
Das Tauziehen um die Ethik
Während es in einigen EU-Mitgliedsländern eine intensive gesellschaftspolitische Diskussion über die ethischen Grenzen der Biomedizin gibt, wurde diese Debatte in den Entscheidungsgremien der Europäischen Union weitgehend verweigert. Es wurde zwar zu einer Konsultation über bioethische Richtlinien aufgerufen, an der sich u. a. der österreichische Laienrat mit einer umfassenden Stellungnahme beteiligt hat. Bevor diese Meinungsbildung jedoch abgeschlossen war, legte die Europäische Kommission ihren Entwurf für das 6. Forschungsprogramm vor. Darin war zwar die Förderung von Forschungsprojekten mit menschlichen Embryonen und embryonalen Stammzellen vorgesehen, jedoch ohne jedwede Festlegung von ethischen Kriterien.
Nach massiven Einwendungen beschloss der Ministerrat einen recht allgemeinen Zusatz: Die Fördermittel sollten unter Bedachtnahme ethischer Grundsätze und der Bioethik-Konvention des Europarates vergeben werden. Im weiteren Verfahren gab die Kommission die Protokoll-Erklärung ab, dass Forschungen zum reproduktiven und therapeutischen Klonen und zum Eingriff in die Keimbahn nicht gefördert werden. Versuche, auch den Umgang mit „überzähligen“ Embryonen und embryonalen Stammzellen ethisch zu regeln, wurden von Kommission und Ministerrat abgelehnt. Konservative und grüne Anträge im Parlament gingen unter, weil die Minister drohten, das ganze Forschungsprogramm scheitern zu lassen. Erst im letzten Moment zogen fünf Länder die Notbremse. Daraufhin forderten England und Schweden, dass die EU fördern soll, was in den einzelnen Ländern zulässig ist, auch das Klonen (GB).
Auf der Homepage der Kirchenzeitung finden Sie im linken Sichtfenster unten die STELLUNGNAHME DER BIOETHIKKOMMISSION zur Frage der STAMMZELLENFORSCHUNG als PDF zum Herunterladen (32 KB, 6 Seiten).