München. Der Münchner Erzbischof Kardinal Friedrich Wetter hat die jüngste Entscheidung des deutschen Höchstgerichtes in Karlsruhe als „alamierenden und menschlich verletzenden Auftakt für das kommende „Jahr des behinderten Menschen“ kritisiert. Das Gericht verurteilte eine Ärztin zu Unterhaltszahlungen für ein schwerbehindertes Kind. Sie hatte während der Schwangerschaft Fehlbildungen übersehen. Die Eltern klagten, weil sie mit diesem Wissen das Kind abgetrieben hätten. Mit diesem Urteil, so Wetter, werde die Auffassung verfestigt, dass die Tötung eines ungeborenen behinderten Kindes rechtens sei, weil es sich um „lebensunwertes Leben“ handle.
- Weihe von Rom untersagt
St. Pölten. Auf Weisung Roms musste der St. Pöltener Bischof Kurt Krenn die Priesterweihe eines Kandidaten der konservativen Gemeinschaft vom Hl. Josef aufschieben. Dem Kandidaten war von der Erzdiözese München zuvor die Diakonats- und Priesterweihe verweigert worden, weil schwerwiegende Verdachtsmomente wegen seines Lebenswandels vorlagen. Krenn war von diesen Einwänden informiert.
- Rechte der Indianer
Brasilia. Die brasilianische Bischofskonferenz hat Regierung und Parlament aufgefordert, das seit 1993 überfällige neue Indianerstatut endlich zu verabschieden. Es garantiert die Rechte von über einer halben Million Indios gegenüber Staat und Gesellschaft. Der Präsident des katholischen Indianermissionsrats (CIMI), Bischof Gianfranco Masserdotti, überreichte im Kongress 800.000 Unterschriften zugunsten der Indianerrechte, die in der Woche der Brüderlichkeit der brasilianischen Kirche gesammelt wurden. Bischof Masserdotti warf der Regierung Verfassungsbruch vor.