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Die Rute im Fenster (Langform)

Der Bundesrat ist das Länder-Korrektiv gegen die Gefahr von politischem Zentralismus
Ausgabe: 2002/26
27.06.2002
- Ernst Gansinger
Die Oberösterreicherin Uta Barbara Pühringer führt in der ersten Jahreshälfte 2002 den Vorsitz im österreichischen Bundesrat, der Länderkammer. Zum Ende ihrer Amtsperiode führten wir mit ihr ein ausführliches Interview.

Am 30. Juni 2002 endet turnusmäßig nach einem halben Jahr Ihre Amtsperiode als Präsidentin des Bundesrates. Sie sagten – „Leider“. – Warum „leider“?
Frau Präsidentin Uta Barbara Pühringer:
Weil das halbe Jahr viel zu kurz ist. Wenn man den Vorsitz zum ersten Mal macht, braucht man zwei Monate, um hineinzuwachsen. Zur Halbzeit ist man dann voller Tatendrang und Ideen. Da ist aber schon so viel vorprogrammiert, dass man kaum noch etwas unterbringt. Umgekehrt ist es aber auch nicht im Sinn der Bundesländer, müssten sie jedes Mal neun Jahre warten, bis sie wieder den Vorsitz im Bundesrat übernehmen können.

Besondere Erfahrungen

Warum ist das Interesse der Bundesländer an der Vorsitz-Führung im Bundesrat so groß, dass die Vorsitzperioden so kurz sein müssen?
Pühringer:
In erster Linie ist es eine Prestige-Sache. Die Vorsitzführung muss ja objektiv sein, darf also kein Bundesland bevorzugen. Darüber hinaus bringt der Vorsitz aber spannende und neue Situationen mit sich. Staatsbesuche und Gäste aus anderen Ländern zum Beispiel. Wenn ausländische Repräsentanten beim Präsidenten oder Bundeskanzler zu Gast waren, war auch ich immer eingeladen. Es sind sehr interessante Begegnungen. Dazu kamen drei Präsidentschaftskonferenzen (in Athen, Zagreb und Ende Juni in Laibach) sowie Einladungen nach Frankreich und Südafrika. In Südafrika hatten wir Gelegenheit, auch österreichische Projekte zu besuchen – eine Schule, ein Gemeindezentrum. Das ist ein Projekt von Pater Kuppelwieser, eine Station für sterbenskranke AidsKranke. Er hat vor, noch ein Haus für misshandelte Frauen zu gründen. – Dies sind lauter Erlebnisse und Erfahrungen, die mein Leben auch in dieser Zeit sehr bereichert haben, Situationen, von denen mir vorher niemand gesagt hat, dass sie auf einen zukommen. Man denkt dann schon: Was haben wir in Österreich für Probleme, wenn man mit den Leuten spricht, die in Südafrika unter der Apartheid litten! Das ändert die Maßstäbe.

Frauen an der Spitze sind selten

Viele Frauen waren bisher nicht an der Spitze des Bundesrates, oder?
Pühringer:
Ich bin die siebte Erste Präsidentin seit seinem Bestehen (1. Republik). Die erste Präsidentin stellte in den 20er-Jahren die Christlich-Soziale Partei. Und auch heute ist die Rats-Präsidentschaft einer Frau weltweit eher selten.

Warum ist der Bundesrat in der Bevölkerung eher unbekannt?
Pühringer:
Weil die medienwirksamen Auseinandersetzungen im Nationalrat stattfinden, dort, wo die Gesetze entstehen und wo man bis zur Beschlussfassung noch Details abändern kann. Das findet in der Öffentlichkeit Beachtung. Wenn ein Gesetz beschlossen ist, kommt es in den Bundesrat. Zwei Arten von Gesetzen sind zu unterscheiden: erstens Verfassungsgesetze bzw. Bestimmungen, die die Kompetenzen der Länder betreffen, und zweitens einfache Gesetze. Im ersten Fall hat der Bundesrat die Möglichkeit des absoluten Vetos, wenn nicht zwei Drittel der Bundesräte zustimmen. Im zweiten Fall reicht eine einfache Mehrheit. Wird vom Bundesrat kein Einspruch erhoben, gilt ein Gesetz als beschlossen. Sonst aber geht es zurück an den Nationalrat. Fasst dieser einen Beharrungsbeschluss, gilt das Gesetz.

Wie oft hat der Bundesrat von seinem Vetorecht schon Gebrauch gemacht?
Pühringer:
In der Zeit, seit der ich dem Bundesrat angehöre (November 1997), noch nie. Das heißt aber nicht, dass der Bundesrat sinnlos ist, sondern er ist die Rute im Fenster. Der Nationalrat beschließt so, dass er davon ausgehen kann, dass der Bundesrat dann nicht Nein sagt. Gäbe es das absolute Vetorecht des Bundesrates nicht, würde mancher Nationalratsbeschluss wahrscheinlich anders aussehen.

Schaudert es Sie nicht vor dem Amt des Bundesrates, wenn eine mögliche Kriegserklärung (siehe Kasten) auch Ihre Kompetenz ist?
Pühringer:
Man rechnet nicht damit; es ist so weit weg, so fern. Sie haben aber Recht, dass eine Kriegserklärung im Gesetz nicht vorgesehen wäre, wenn es sie nicht gäbe. Es ist kein schöner Gedanke, dass man solche Entscheidungen mittragen muss. Ich hoffe aber doch, dass die EU einer solchen Gefahr sehr entgegenwirkt.

Das freie Mandat

Wie steht es ums freie Mandat, wenn Bundesräte die Länderinteressen zu wahren haben? Abstimmungen richten sich darüber hinaus doch nach der Parteizugehörigkeit. Pühringer: Davon gibt es Ausnahmen, und wenn Länderinteressen betroffen sind, stimmt man sich vorher mit den Landeshauptleuten ab.
Als ich vor kurzem mit der Präsidiale des Bundesrates in Südafrika war, hatten wir Kontakt mit dem Senat. Die Senatoren haben ein freies Mandat, außer es geht um Belange der Provinzen. In solchen Fällen müssen sie abstimmen, wie es ihnen die Provinzen vorgeben. Dann stimmt eine Provinz mit einer Stimme.

Stil politischer Debatten

Dann hat die politische Debatte nicht den Sinn zu überzeugen, sondern ausschließlich zu dokumentieren. Ist es aber nicht das Manko der Politik, dass die Diskussion in den politischen Gremien nur Darstellungscharakter haben und Meinungsänderungen aus Parteiräson ausgeschlossen sind?
Pühringer:
Dass es nicht vorkommt, glaube ich nicht. Im Vorfeld, in der Entstehungsphase von Gesetzen, kommt es immer wieder vor. Was mir in der jetzigen Diskussion nicht gefällt, ist, dass man etwas grundsätzlich ablehnt, nur weil es von den Regierungsparteien kommt. Zum Beispiel die Hospizkarenz. Sie hat es noch nicht gegeben. Statt sie zu begrüßen und sich zu freuen, wird das Ganze verteufelt. So entsteht der Eindruck, es ist alles schlecht.

Glauben Sie nicht eher, dass der Eindruck entsteht, die Politiker streiten nur?
Pühringer:
Leider beides. Ich bin aber auch der Meinung, dass beides nicht stimmt. Die Auseinandersetzungen im Bundesrat haben zudem ein anderes Niveau wie die im Nationalrat. Die Diskussion verläuft bei uns sachlicher.

Kommen und Gehen im Bundesrat

Was ist reizvoller: Nationalrat zu sein oder Bundesrat?
Pühringer:
Ich bin fast im Pensionsalter und lasse es offen, wie es weitergeht. Bleibe ich in der Politik, würde ich jedenfalls im Bundesrat bleiben. Die Arbeit ist interessant, die Atmosphäre besser und zudem sollte es im Bundesrat mehr Kontinuität geben. Manche sehen den Bundesrat als Sprungbrett in den Nationalrat oder Landtag. Seit 1999 wurden 30 neue Bundesräte angelobt! Man soll doch mehr sagen: Das ist mein Platz, mit dem identifiziere ich mich, da bleibe ich für einen längeren Zeitraum.

Gibt es eine Berichtspflicht des Bundesrates an den Landtag?
Pühringer:
Pflicht nicht, aber nach Ablauf eines Jahres verfassen wir einen überfraktionellen Gesamtbericht (wie viele Anträge, Wortmeldungen ...), den die Erstgereihten unterzeichnen. Den Bericht erhält die Landtagspräsidentin. Sie reicht ihn an die Klubs weiter.

Sie sagten, Sie hätten so viele Ideen. Welche?
Pühringer:
Eine permanente, umfangreiche Information und Schulung der Bundesräte, weil es so viele Neue gibt, die aus den unterschiedlichsten Bereichen kommen. Sie sollten informiert werden über die Abläufe, die Verfassung, das Haus mit allen Einrichtungen, die man als Bundesrat nutzen kann. Ganz wichtig wäre mir gewesen, kriege es aber nicht mehr ganz hin, dass bei diesen Schulungen auch Themen untergebracht werden wie etwa „Gewalt durch die Sprache“. Eine Expertin/ein Experte soll erklären, was durch Sprache bewirkt wird. Oder: Welchen Eindruck hinterlässt meine Sprache in der Öffentlichkeit? Die Mandatare sollten sich das bewusst machen, dann würden sie oftmals eine andere Wortwahl treffen – erstens, um keinen negativen Effekt bei anderen zu erzielen, und zweitens, um andere nicht zu verletzen.

Wohin sollte sich das Zwei-Kammern-System – Nationalrat und Bundesrat – entwickeln? Woran mangelt es?
Pühringer:
Ich bin mir nicht sicher, ob es mangelt, aber weiterdenken sollte man: Wie kann ich trotz freien Mandats mehr Bindung an mein Bundesland erreichen? Da habe ich keine Lösung, aber es sollte weitergedacht werden. Und das Zweite: Der Bundesrat sollte ein Recht auf Begutachtung vor dem Beschluss im Nationalrat haben.

Das Interview führte Ernst Gansinger
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