Wien. Der Verfassungsgerichtshof hat den Paragraph 209, der das Schutzalter für homosexuelle Beziehungen festlegt (Mädchen: 14 Jahre, Burschen: 18 Jahre) aufgehoben. Für heterosexuelle Kontakte gilt generell ein Schutzalter von 14 Jahren.Grund für die Entscheidung aber war nicht das ungleiche Schutzalter, das von vielen (SPÖ, Grüne, Amnesty etc.) seit Jahren kritisiert wird, sondern die „wechselnde Abfolge“ von Straf- losigkeit und Strafbarkeit. Eine Beziehung zwischen einem 17-Jährigen und einem 18-Jährigen ist nicht strafbar, ein Jahr später ist sie strafbar, ein weiteres Jahr später wieder nicht mehr. Auf verschiedene Forderungen, den Paragraph 209 überhaupt zu streichen, wies Familienbischof Küng darauf hin, dass der VfGH das Burschen-Schutzalter nicht aufgehoben habe. Er sei dafür, es beizubehalten und das Schutzalter für Mädchen auf 16 anzuheben.
- G-8-Gipfel hat enttäuscht
Calgary. Der „Aktionplan für Afrika“, der von den Staats- und Regierungschefs der wichtigsten Industrieländer (G-8) vergangene Woche verabschiedet wurde, sei eine große Enttäuschung und eine vertane Chance. Das betonte das deutsche Hilfswerk Misereor, das mit anderen christlichen organisationen den Gipfel beobachtet hatte. Es fehle die Bereitschaft, die ernsthaften Bemühungen einer Reihe afrikanischer Länder entsprechend zu unterstützen. Auch die „zusätzliche“ Entschuldungsmilliarde sei bereits vor drei Jahren zugesagtes Geld.
- EU soll Familie fördern
Rom. Die Konferenz der katholischen Familienverbände Europas in Rom hat die EU aufgefordert, die Förderdung der Familie in den EU-Verträgen zu verankern. Sämtliche Verträge und Gesetze sollten auf ihre Familienverträglichkeit geprüft werden.