Ausgabe: 2002/51, Beide Seiten, Israel, Diskussion, Bibelwochen, Karmeliten
17.12.2002
- Heinz Niederleitner
Im Römischen Recht gibt es einen festen Grundsatz, der bis heute Gültigkeit hat: Audiatur et altera pars – auch die andere Seite möge gehört werden. Dahinter steckt die Überlegung, dass zur Wahrheitsfindung die Meinung beider Seiten notwendig ist.
Den Abschluss der Bibelwochen bei den Karmeliten in Linz bildete eine Veranstaltung zum Nahostkonflikt. Gedacht war der Abend als Ergänzung zum Vortrag der Journalistin Dolores Bauer, der eine israelkritische Sichtweise nachgesagt wird.
Die beiden Referentinnen vertraten nun die andere, israelische Seite. Diese Einseitigkeit auf der Seite der Vortragenden führte zu scharfer Kritik aus dem Publikum, die leider zum Teil einen unerfreulichen Ton annahm und vor allem wenig Konstruktives in die Diskussion einbrachte.
Auch für Diskussionsveranstaltungen gilt der Grundsatz, dass beide Seiten vertreten sein müssen. Und zwar in derselben Veranstaltung! Im aktuellen Fall hätte dies eher zu einer konstruktiven, meinungsbildenden Diskussion geführt. Vor allem hätte es den Eindruck bei Interessierten vermieden, sich nach der Veranstaltung noch weniger ein Urteil bilden zu können als vorher.