Das Internet bietet der Gesellschaft enorme Möglichkeiten, aber auch immense Gefahren. Es kommt darauf an, das Internet „sauber“ zu halten.
„Wie viele Internetseiten mit pornografischem Inhalt werden täglich neu veröffentlicht?“, ließen Nina Brandstätter und Marko Seierl, Studenten an der Akademie für Sozialarbeit, Menschen in Linz schätzen. Als durchschnittliches Ergebnis der 107 Befragten kamen sie auf die Zahl 772. Aber Spezialisten gehen von zirka 20.000 neuen Seiten aus.
Das Internet vereinfacht das Leben vieler Menschen und erleichtert den Kontakt im „globalen Dorf“. Doch dieses Dorf gleicht in seinen Schattenseiten eher einer Großstadt. Denn das Internet ist als weltweites Netz schwer zu kontrollieren. Praktisch alle Staaten müssten für eine effektive Strafverfolgung zusammenarbeiten. Die verschiedenen Rechtssysteme stehen einem solchen Zusammenschluss aber im Wege. Was in einem Land ein verfolgbarer Tatbestand ist, kann im anderen vollkommen legal sein.
Den mit Abstand größten Anteil an der Internetkriminalität macht die Verbreitung verbotener Pornographie aus. Besondersschlimm sind Fälle von Kinderpornografie. Der angerichtete Schaden ist dabei zweifach: Zum Einen laufen Kinder Gefahr, ungeschützt Zugang zu pornografi-schen Seiten zu haben, zum Anderen sind viele Kinder Opfer der Macher von Kinderpornografie. Gegen den Konsum pornografischer Seiten durch Kinder empfiehlt sich die Installation von Filter-Software (Beratung im Fachgeschäft).
Sollte man auf auffällige Seiten stoßen, kann man diese melden. Dafür wurde beim Bundesministerium für Inneres eine eigene Meldestelle eingerichtet (E-Mail: meldestelle@interpol.at). Weiters bietet die Vereinigung österreichischer Internetprovider (ISPA) eine Internet-Hotline an. Unter der Adresse www.stopline.at wird man über die gesetzlichen Bestimmungen informiert, denn die Grenze zwischen legalen und illegalen Inhalten ist oft nicht einfach zu definieren. So wird die Abbildung nackter Kinder an sich noch nicht als Kinderpornografie definiert. Erst wenn eine geschlechtliche Handlung an Kindern unter 14 Jahren vollzogen oder angedeutet wird, ist das in Österreich strafbar.
Im Zweifelsfall: melden!
Im Bereich des Rechtsradikalismus und der nationalsozialistischen Wiederbetätigung ist die Situation ähnlich. Auch hier muss unterschieden werden, ob die Inhalte von Internetseiten Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz sind oder beispielsweise der kritischen Aufarbeitung dienen.
Ist man sich unsicher, sollte eine Meldung auf jeden Fall erfolgen. Die Mitarbeiter von „Stopline“ oder die zuständigen Behörden prüfen dann die verbreiteten Inhalte dahingehend, ob sie strafbar oder noch legal sind.