Ausgabe: 2003/03, Titelseite, Spenden, Staat, Erlagscheine, Bergmann, Licht ins Dunkel, Sei so frei, Euro, Zinsen, Bank
14.01.2003
- Kirchenzeitung der Diözese Linz
Um Spenden bitten viele. Und der Staat bittet (noch) fleißig mit.
Foto: Franz Maria Glaser
In vielen Ländern ist es selbstverständlich. In Österreich noch nicht. Spenden sollen von der Steuer abgesetzt werden können, fordern Sozialeinrichtungen. An der Spendenbereitschaft der Bevölkerung verdienen Staat und auch Banken mit – durch die Steuer und durch Gebühren.
Zum Jahreswechsel hat Licht-ins Dunkel-Organisator Kurt Bergmann diese Forderung gestellt. Kirchliche Spendenorganisationen unterstützen das Anliegen. Was möglich ist, wenn jemand für Forschungsprojekte spendet, soll auch bei Spenden für soziale Anliegen möglich sein. Mit den Spenden der Bevölkerung wird schließlich der Staat von Aufgaben entlastet, für die er sonst selber sorgen müsste.
Vor allem im Blick auf eine anstehende Steuerreform erwartet sich die Kirche Verbesserungen. Humanitäre Organisationen sollten auch von der Umsatzsteuer befreit werden, fordert etwa Heinz Hödl seitens der Bischofskonferenz.
Staat kassiert bei Spenden mit
Kirchliche Organisationen sind mit Kurt Bergmann von „Licht ins Dunkel“ einig: Gegensteuern!
Humanitäre Organisationen lindern mit Hilfe vieler Spenden Not. An den Spenden nascht der Staat mit. Das soll anders werden ...
Derzeit kann man in Österreich zwar Spenden für Ameisenforschung absetzen, Spenden für Not leidende Menschen in Entwicklungsländern aber nicht. Spenden an die Wissenschaft sind nämlich begünstigt.
Steuerliche Absetzbarkeit
Der Initiator und langjährige Motor von „Licht ins Dunkel“, Kurt Bergmann, hat zum Jahreswechsel 2002/2003 mit Blick auf die anstehenden Regierungsverhandlungen bessere staatliche Bedingungen für Spender/innen gefordert: Spenden an soziale Einrichtungen sollten steuerlich absetzbar sein, wie dies in vielen EU-Ländern selbstverständlich ist. Kritik gibt es auch an den Gebühren, die Zahlungsinstitute bei Spendenüberweisungen einbehalten. Wie viel, das ist allerdings von Institut zu Institut sehr unterschiedlich. Die Kirche in Oberösterreich, so sagt Caritas-Mann Helmut Lenz, hat durchwegs gute Konditionen. Auch die Kapitalertragssteuer (KESt) auf Zinsen-von Spendenkonten sollte fallen.
429 Millionen Euro
Das Institut für Höhere Studien (IHS) hat 77 Organisationen befragt, die im Bereich Entwicklungszusammenarbeit und Soziales tätig sind. Alle 77 Organisationen sind für die Steuerabsetzbarkeit von Spenden in ihrem Bereich. Die Wissenschafter vom IHS schätzen, dass etwa ein Drittel der Spenden abgesetzt würden. Derzeit werden für humanitäre Zwecke in Österreich etwa 429 Millionen Euro gespendet!Karl Kumpfmüller von der MIVA hat allerdings mit der KESt kein Problem. Die MIVA ist KESt-befreit – wie einige andere kirchliche Spenden sammelnde Organisationen auch. Die Caritas, die sinnvoller Weise auch Spenden auf Bankkonten zwischenlagert, würde von einer KESt-Befreiung allerdings profitieren.
Zinsen und Erbschaften
Helmut Lenz, oberster Finanzmann der Caritas Oberösterreich, beziffert die im Jahr 2001 abgeführte KESt für Zinsen auf Spendengelder mit E 9.100,–. Auch die Erbschaftssteuer trifft die Caritas. 2001 wurden E 3.600,– Erbschaftssteuer abgeführt. Die Caritas ist eine der wenigen Organisationen, die sich so detailliert in ihre Finanzkarten blicken lässt. Seit 1998 legt sie einen „konsolidierten Jahresbericht“ mit „Gewinn- und Verlustrechnung“ vor. Die Caritas OÖ hat etwa 1.700 Mitarbeiter/innen und im Jahr 70 Millionen Euro Umsatz (2001: 6,7 Millionen Euro Spendengelder).
Mildtätig, gemeinnützigund kirchlich
Heinz Hödl, Geschäftsführer der Koordinierungsstelle der Bischofskonferenz für internationale Entwicklung und Mission, ist damit beauftragt, die Anliegen der Kirche an die Politik heranzutragen, bei Spendengeldern Steuerbegünstigungen zu erreichen. Die kirchlichen Organisationen haben ihre Positionen formuliert, die die Bischofskonferenz im November 2002 bestätigt hat. Grundpfeiler der kirchlichen Forderungen ist eine Spendenabsetzbarkeit für Private und Firmen, wenn an Organisationen Geld gespendet wird, die „mildtätige, gemeinnützige und kirchliche Zwecke“ verfolgen (etwa zehn Prozent des steuerbaren Jahreseinkommens bzw. Jahresgewinns). Die Chancen, im Rahmen einer Steuerreform Gehör zu finden, sieht Heinz Hödl nicht schlecht. Vielleicht sind sie für ein anderes Steueranliegen sogar noch besser: Die humanitären Organisationen sollten von der Umsatzsteuer bis zur Höhe der vereinnahmten Gelder befreit werden. Dies würde es möglich machen, dass vom gespendeten Geld mehr ausgegeben werden kann, und zudem den Verwaltungsaufwand verringern.
Verpflichtungen bleiben
Heinz Hödl mahnt, dass eine Spendenabsetzbarkeit zu keiner Verringerung der staatlichen Transferleistungen führen darf. So dürfte sich der Staat Österreich im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit ein erhöhtes Spendenaufkommen nicht auf seine Verpflichtungen anrechnen. Beim EU-Gipfel in Barcelona 2002 wurde eine Steigerung der EZA-Ausgaben auf mindestens 0,33 % des Bruttonationaleinkommens bis zum Jahr 2006 vereinbart.
Ernst Gansinger
HINTERGRÜNDE
Steuer-Spenden
Neben den Firmen wäre es für Besserverdienende besonders interessant (wegen der höheren Steuerprogression) Spenden bei der Steuer geltend zu machen.
Im Zuge des Hochwassers gelang es einflussreichen Interessensgruppen, für Spenden auch an private Museen die steuerliche Absetzbarkeit zu erwirken. Das zeigt: Es gibt ein starkes Interesse. Administrativ ist es kein Problem. Die Spendensammler müssten Belege ausstellen.