Der Menschenrechtsbeirat des Innenministeriums (MRB) hat eine Neuordnung der Flüchtlingsbetreuung empfohlen. Innenminister Ernst Strasser nimmt dazu Stellung.
Der MRB empfiehlt, die Regelungen für die Bundesbetreuung von Asylwerbern in Übereinstimmung mit den Menschenrechten und den relevanten Gesetzes- und Verfassungsbestimmungen zu bringen und sicherzustellen, dass alle hilfsbe- dürftigen Asylwerber/-innen für die Dauer des Verfahrens betreut werden.
Was sagen Sie dazu?
Strasser: Der 1999 eingerichtete Menschenrechtsbeirat ist ein ganz wichtiges Beratungsinstrument für das Innenministerium und die Sicherheitsbehörden. Von bisher über 200 Empfehlungen wurden über zwei Drittel umgesetzt. Im konkreten Fall wurden die entsprechenden Empfehlungen allerdings bisher nur über die Medien und noch nicht direkt an das Ministerium weitergeleitet. Das Ziel der offenbar angesprochenen Richtlinie zur Betreuung von Asylwerbern war: einerseits rasche Hilfe und Unterstützung für jene, die aus tatsächlichen Asylgründen gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention nach Österreich kommen, und andererseits jenen, die praktisch keine Chance auf Asyl haben, offen und ehrlich zu sagen, was wir leisten können und was nicht. Zudem ist derzeit eine Klage beim Verfassungsgerichtshof anhängig. Ich halte es nicht für angebracht, während eines Verfahrens weiter Stellung zu beziehen.Derzeit sind nur ein Drittel der mittellosen Asylwerber/-innen in Bundesbetreuung. Der MRB empfiehlt dagegen die Betreuung aller hilfsbedürftigen Asylwerber.
Was wollen Sie tun?
Strasser: Wir haben die Zahl der Bundesbetreuungsplätze von rund 3000 (Anfang 2000) auf derzeit rund 7000 mehr als verdoppelt. Zudem ist der Bereich mit dem Ziel einer Qualitätsverbesserung der Bundesbetreuung durch Private ausgeschrieben worden. Im Frühjahr dieses Jahres soll hier eine entsprechende Entscheidung fallen. Mit den Bundesländern wird bezüglich einer österreichweit koordinierten Vorgangsweise laufend gesprochen.Um die Aufenthaltsdauer von Asylanten/-innen in Betreuungseinrichtungen zu verkürzen, empfiehlt der MRB die Asylverfahren ohne Einbuße an Qualität wesentlich zu beschleunigen.
Werden Sie dieser Empfehlung folgen?
Strasser: Um die Verfahren zu beschleunigen, wurde das Personal im Bereich des Bundesasylamtes gerade im letzten halben Jahr entsprechend aufgestockt. Zudem habe ich im Sommer des letzten Jahres eine Novelle des Asylgesetzes, das schnellere Verfahren ermöglichen soll, vorgeschlagen. Ich bin sehr froh, dass jetzt weitgehende Einigkeit darüber besteht, dass wir kürzere Verfahren brauchen. Als ich das letztes Jahr vorgeschlagen habe, wurde mir von manchen vorgeworfen, ich würde „kurzen Prozess“ mit Asylwerbern machen.Bei der Rückkehrberatung von Asylwerbern hat die Caritas ihr vertraglich vereinbartes Plansoll deutlich überschritten.
Denken Sie daran, in diesem Bereich wieder stärker mit den bisher im Asylbereich tätigen NROs (Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz…) zusammenzuarbeiten?
Strasser: Je mehr Organisationen in diesem Bereich tätig sind, desto besser ist das für die Betroffenen. Es ist erfreulich, dass die Caritas auch in diesem Bereich verstärkt tätig ist. Zur Klarstellung: Die Zusammenarbeit mit einer privaten Betreuungsfirma hatte keinen Einfluss auf die Vereinbarung zwischen Innenministerium und den NROs. Es gibt sehr viele Bereiche (z. B. Betreuung minderjähriger Flüchtlinge), wo es sehr enge Kooperationen zwischen Ministerium und den NROs gibt. Diese gute Partnerschaft sollten wir beibehalten.In der EU steht die „Harmonisierung“ (gemeinsames Vorgehen) in Asylfragen seit langem auf der Tagesordnung.
Mit welchen Ergebnissen ist in absehbarer Zeit zu rechnen, und was sind Ihre Erwartungen/Forderungen?
Strasser: Entscheidend ist, dass wir möglichst rasch einheitliche Regelungen in der EU bekommen. Das Ziel der Kommission ist, dass es bis Jahresende eine einheitliche Verfahrens-Richtlinie innerhalb der EU gibt. Es ist für die Zukunft auch notwendig, dass wir zu einem gerechten Ausgleich kommen. Während in Österreich die Asylanträge im letzten Jahr stark gestiegen sind, haben etwa Deutschland oder Spanien starke Rückgänge zu verzeichnen. Die Asylproblematik ist nur im europäischen Kontext zu bewältigen.
Es geht um Menschen
Zur Sache
Der Menschenrechtsbeirat des Innenministeriums hat am Dienstag letzter Woche massive Kritik an der österreichischen Asylpraxis geübt. „Das war kein Schnellschuss, sondern die Empfehlungen des Beirates erfolgten auf Grund einer umfassenden Analyse der Praxis und der Rechtslage“, sagte ein Beiratsmitglied zur Kirchenzeitung. Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt dem Innenminister, die Betreuung von Flüchtlingen „mit den Menschenrechten und den Gesetzes- und Verfassungsbestimmungen in Übereinstimmung zu bringen“. Damit habe der Beirat die Kritik der Hilfsorganisationen an der Praxis der Bundesbetreuung und besonders an der Richtlinie vom 1. Oktober 2002 voll bestätigt, sagt Caritas-Geschäftsführer Stefan Wallner-Ewald. Durch diese Richtlinie wurden mittellose Flüchtlinge aus einer ganzen Reihe von Ländern von vornherein von der Bundesbetreuung ausgeschlossen. Hunderte Flüchtlinge wurden seither auf die Straße gestellt. Caritas, Diakonie und Rotes Kreuz lehnten es ab, mit diesem Druckmittel Flüchtlinge zur Heimkehr zu bewegen. Sie forderten eine Unterbringung aller hilfsbedürftigen Asylwerber, so wie es auch eine geplante EU-Richtlinie vorsieht. Die Asylverfahren sollten durch deutlich mehr Personal als bisher beschleunigt werden. Damit würde auch die Betreuung kürzer und die Betroffenen wüssten rascher über ihr weiteres Schicksal Bescheid. Dann mache auch Rückkehrberatung Sinn, betont Stefan Wallner. „Der Menschenrechtsbeirat hat uns in allen Punkten Recht gegeben. Nun fordern wir den Innenminister auf, rasch zu handeln. Es geht hier um Menschen.“