Massive Kritik am neuen Regierungsprogramm übt der Katholische Familienverband. Auf entschiedene Ablehnung stößt die geplante Pensionsreform. Sie sei kurzsichtig und frauenfeindlich.
„Den Familien ist bewusst ein Schwerpunkt unserer politischen Arbeit gewidmet“, sagte Bundeskanzler Wolfgang Schüssel in seiner Regierungserklärung. Dagegen sieht der Präsident des Katholischen Familienverbandes (KFÖ), Johannes Fenz, im neuen Regierungsprogramm „mehr Nachteile als Vorteile“. Es gebe zwar einige positive Maßnahmen, meint Fenz, aber sogar diese würden durch andere „familien- und frauenfeindliche“ Vorhaben in Frage gestellt. In ungewohnter Schärfe kündigte Fenz Protest-Aktionen an, wenn es zu keinem Umdenken der Regierung komme.
Fallstrick Pension
„Ein zentraler Kritikpunkt des Familienverbandes sind die sogenannten Pensionssicherungsmaßnahmen“, betont KFÖ-Generalsekretärin Rosina Baumgartner. „Die Vorhaben der Regierung fallen vor allem den Frauen mit Betreuungspflichten voll auf den Kopf. Schon jetzt“, so Baumgartner, „ist die durchschnittliche Frauenpension mit 678 Euro um die Hälfte niedriger als die der Männer. Kommen die neuen Regelungen wie geplant, würden viele Frauen um bis zu 30 Prozent weniger Pension bekommen, während die Männer mit Einbußen um die zehn Prozent davonkommen.“ Für die Pensionshöhe sind zwei Faktoren ausschlaggebend: das Einkommen und die Versicherungszeiten. Derzeit werden für die Berechnung die 15 (18) besten Einkommensjahre herangezogen. Die Regierung plant, diesen Durchrechnungszeitraum schrittweise (pro Jahr um 12 Monate) auf 40 Jahre anzuheben, praktisch auf das ganze Arbeitsleben. Gleichzeitig soll die Steigerungsrate pro Versicherungsjahr von derzeit zwei auf 1,78 Prozent gesenkt werden. Das bedeutet, dass jemand die Höchstpension von 80 Prozent seines Einkommens (bzw. der Obergrenze) erst nach 45 anstatt nach bisher 40 Versicherungsjahren erreicht.Frauen, die kleine Kinder oder kranke Angehörige betreuen, zahlen durch diese „Reform“ doppelt drauf: Derzeit sind ein Drittel aller Frauen (526.000) teilzeitbeschäftigt (nur 4% der Männer). 60 Prozent machen deshalb keinen Vollzeitjob, weil sie Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen. Wenn, wie geplant, die Teilzeitjahre voll auf die Pensionsberechnung durchschlagen, werden Frauen im Alter für ihre wertvolle Familienarbeit auch noch bestraft. „Wenn diese Regelung kommt, wird sogar eine begrüßenswerte Maßnahme der Regierung, das Recht auf Teilzeitarbeit für Eltern bis zum 6. Lebensjahr des Kindes, zum Bumerang“, meint Rosina Baumgartner. Ähnlich problematisch ist auch die Senkung der Steigerungsrate, da viele Frauen wegen familiärer Betreuungspflichten Lücken in den Versicherungszeiten haben. Dass im Regierungsprogramm eine freiwillige Versicherungsmöglichkeit für pflegende Angehörige vorgesehen ist, sei kein ausreichender Ersatz für die Kürzungen, betont Baumgartner.
Nicht ohne Abfederung
KFÖ-Präsident Fenz kündigte vergangene Woche Protestaktionen an, wenn die Regierung, so wie das Minister Bartenstein angekündigt hat, ihre Pensionsreform ohne Abfederung für Frauen durchziehen sollte. „Wir verlangen vernünftige und sozial verträgliche Maßnahmen, die zu einer eigenständigen Pensionssicherung für Frauen hinführen“, betont Fenz. Konkret schlägt der Familienverband u. a. vor:
- die volle Anrechnung der möglichen Karenzzeit (30 Monate) für die Pension (derzeit 18 Monate, geplant 24 Monate) und die Anhebung der Bemessungsgrundlage auf das Durchschnittseinkommen. Derzeit wird den Frauen für die Karenzzeit nur ein Mindesteinkommen (Ausgleichszulagenrichtsatz) für die Pension angerechnet;
- die Erhöhung der Ersatzzeiten (derzeit maximal 30 Monate pro Kind);
- die pensionsrechtliche Absicherung von Pflegezeiten, so wie das für die Familien-Hospizkarenz schon vorgesehen ist.
Familienpolitik auf Prüfstand
Überblick
Nach genauer Auswertung des Regierungsprogramms sieht der Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ) mehr Nachteile als Vorteile. Positiv bewertet der KFÖ das Recht auf Teilzeit für Eltern von Kindern bis zum 6. Lebensjahr, wobei die Einschränkung auf größere Betriebe bedauert wird. Die Absicht, einen Mindestlohn von 1000 Euro einzuführen und Jahreseinkommen bis 14500 Euro steuierfrei zu stellen, wird begrüßt. Bei der Steuer bedauert der KFÖ, dass es wieder kein steuerfreies Existenzminimum pro Familienmitglied gibt. Beim Kinderbetreuungsgeld fordert der KFÖ erneut den Wegfall der Zuverdienstgrenzen. Sie verunsichern die Leute, kosten viel Verwaltungsaufwand und hindern Männer, in Karenz zu gehen.
Beim Familienlastenausgleichsfonds fordert der KFÖ, dass Bund, Gemeinden und Länder für ihre Bediensteten endlich Beiträge einzahlen, da diese aus dem FLAF auch Leistungen erhalten, die früher von den Dienstgebern direkt bezahlt wurden. Entschieden spricht sich der KFÖ gegen den Wegfall der FLAF-Beiträge älterer Arbeitnehmer aus. Das würde 200 Millionen Euro oder 127.000 Familienbeihilfen kosten. Der FLAF ist nicht dazu da, um Arbeitsmarktpolitik zu finanzieren. Selbstbehalte für Arztbesuche lehnt der KFÖ ab. Schon jetzt würden die Familien durch Selbsthalte (Rezeptgebühren, Beiträge für Brillen und Zahnregulierungen etc.) überdurchschnittlich belastet. Kritisch bewertet der KFÖ auch die geplante Ausweitung der Ladenöffnungszeiten (erschwert Vereinbarkeit von Familie und Beruf) und die Kürzung von Schulstunden ohne Lehrplanentrümpelung.