Die Entscheidungen des Innenministeriums sorgen für Diskussionen
Ausgabe: 2003/12, Flüchtlinge, SOS, Land der Menschen, Asylrecht, Asyl, Strasser, Gruber
18.03.2003
- Ernst Gansinger
Ein Konflikt in der engagierten Szene der Arbeit mit Flüchtlingen wirft viele Fragen auf und gibt wenig Antworten. Wir haben uns umgehört.
Bisher gibt es zumindest vier öffentlich nachvollziehbare Akte in diesem Drama.
1. Akt: Das Innenministerium wird der Privatfirma „Euorpean Homecare“ ab Mitte des Jahres 2003 die Führung der vier Flüchtlingsbetreuungsstellen in Traiskirchen, Thalham, Bad Kreuzen und Reichenau übergeben. Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz und Volkshilfe, die sich gemeinsam ebenfalls um die Betreuung beworben haben, haben das Nachsehen.
2. Akt: Das Innenministerium entzieht Caritas und Volkshilfe die Schubhaftbetreuung in Wien und übergibt diese Aufgaben dem neu gegründeten Verein „Menschenrechte Österreich“. Von der Schubhaftbetreuung in Linz ist vorerst nicht die Rede.
Kosten entschieden
Innenminister Strasser erklärte dazu der Kirchenzeitung, dass er so handeln habe müssen. Hätte er der Bietergemeinschaft rund um die Caritas den Auftrag gegeben, hätte er fahrlässig gehandelt, weil diese ein deutlich teureres Angebot gelegt hätte.
3. Akt: Letzte Woche kommt die Meldung, dass auch „SOS Menschenrechte“ nicht mehr die Schubhaftbetreuung in Linz behalten kann. Sie soll ebenfalls dem neuen Verein „Menschenrechte Österreich“ übergeben werden, den Günter Ecker leitet. Günter Ecker war bis Ende 2002 Geschäftsführer des Vereins „SOS Menschenrechte“. Mag. Andreas Gruber, der Vorsitzende von „SOS Menschenrechte“, bescheinigt Günter Ecker, dass dieser sich um denh Verein Verdienste erworben hat. Eckers Abgang allerdings war von Zerwürfnis begleitet.
Irrtum im Ministerium
Soweit sind zumindest die Fakten klar. Jetzt wird es verworren. –
4. Akt: „SOS Menschenrechte“ trifft die Entscheidung des Innenministeriums wie eine Bombe, hat man doch von dort erst vor wenigen Wochen bestätigt bekommen, gute Arbeit zu leisten. Die Kirchenzeitung frägt im Innenministerium nach und erhält die Antwort, dass „SOS Menschenrechte“ keinen Antrag gestellt habe. Daher wäre dem einzigen Antragsteller „Verein Menschenrechte Österreich“ der Auftrag zu geben gewesen.
Mag. Andreas Gruber kann aber klären, dass es den Antrag gibt. Die Entscheidung des Ministeriums gründet also auf einem Irrtum. Minister Dr. Ernst Strasser bestätigt dies der Kirchenzeitung. Nun müsse er prüfen, wie es weiter gehen könne.
Die Lage ist nicht einfach, denn Ecker hat mittlerweile bewährtes Personal vom Verein „SOS Menschenrechte“ in seinem neuen Verein „Menschenrechte Österreich“ angestellt. „Die Leute arbeiten gut“, gibt Minister Strasser zu bedenken. Andererseits könne man einen Auftrag nicht wegen eines Irrtums entziehen ...
Nur Dienstleister?
Die Verwirrung geht zumindest noch einige Tage in die Verlängerung. Vielleicht trifft Mag. Gruber den Nagel auf den Kopf, wenn er einen Ideologiestreit im Hintergrund des Konfliktes sieht: Das Innenministerium entscheide nach dem Kriterium, was kostet die Leistung. „Wenn man so sensible Fragen wie die Schubhaftbetreuung nur als Dienstleistung sieht, ist es nicht schwer, die Arbeit billiger anzubieten.“
Gruber will aber kein reiner Dienstleister sein. Es geht um Bewusstseinsarbeit, um Lobbying für eine Verbesserung von Bedingungen.
ZUR SACHE
SOS-Menschenrechte
arbeitet als Menschenrechtsorganisation für eine offene Gesellschaft, die geprägt ist von Demokratie, Pluralität, Toleranz, und die bereit ist zum Dialog und zur Solidarität. SOS-Menschenrechte ist ein gemeinnützig tätiger, nicht auf Gewinn ausgerichteter Verein, der parteipolitisch und konfessionell ungebunden ist. Vereinssitz ist in Linz. Der Wirkungsbereich erstreckt sich auf ganz Österreich.Besondere Ziele: Eine Politik ohne Fremdenfeindlichkeit und ohne Rassismus.
Der Verein „Menschenrechte Österreich“
ist ein im Herbst 2002 neu gegründeter Verein, der – wie zuletzt schon in Wien – nun vom Innenministerium mit der Schubhaftbetreuung in Oberösterreich beauftragt wurde.
Die „Initiative LAND DER MENSCHEN“
setzt sich dafür ein, dass alle, die in Österreich leben, hier besser leben können.Niemand soll aufgrund von Herkunft, Sprache, Religion oder Hautfarbe gering geschätzt werden. Poltische und kirchliche Organisationen wie die Katholische Aktion tragen sie mit.
Begriff Flüchtling
Nach den Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 gilt als Flüchtling u.a., wer aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsbürgerschaft er besitzt.
Das Asylrecht
umschreibt den Anspruch politisch verfolgter Ausländer/innen auf Aufenthalt in einem Land und soll vor Auslieferung an den Heimatstaat schützen. Ein Anerkennungsverfahren stellt den Anspruch auf Asyl fest.