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Tribut an Steuerwettlauf

Steuerreform – Teil 1: Was bringt sie für Wirtschaft und Beschäftigung?
Ausgabe: 2004/04, Grasser, Schüssel, großer Wurf, Steuer, Steuerreform, Tribut, Wirtschaft, Schulmeister
20.01.2004
- Hans Baumgartner
Einen „großen Wurf“ nannte Bundeskanzler Wolfgang Schüssel die Steuerreform. Kritik übet nicht nur die Opposition. Experten haben Bedenken, ob die Reform wirtschaftlich nützlich und sozial ist.

Finanzminister Grasser spricht von der „größten Steuerreform der Republik“. Die Gewinner seien sowohl die Wirtschaft als auch die privaten Haushalte. Dadurch würde der Standort Österreich gesichert, die Konjunktur belebt und Beschäftigung geschaffen. Stephan Schulmeister vom Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) widerspricht. Die Steuersenkung komme nur einem Teil der Wirtschaft und der Beschäftigten zugute. Angesichts von 2,5 Milliarden Euro, auf die der Staat hier verzichte, müsse man fragen: „ Ist das wirtschaftlich nützlich und sozial verträglich? Ich denke, eher nein“, meint Schulmeister.

Mehr Geld wofür?


Die massive Senkung der Körperschaftssteuer (um ein Viertel!) sei notwendig, um den Wirtschaftsstandort Österreich zu sichern, da viele EU-Länder und Beitrittskandidaten niedrigere Unternehmenssteuern haben, betont die Regierung. Der Wirtschaftstreuhänder Johannes Müller sieht darin ein berechtigtes Argument. Er hätte sich aber eine ausgewogenere Entlastung für die gesamte Wirtschaft gewünscht. Dass die Mehrzahl der Mittel- und Kleinbetriebe, die ohnedies an ihrer schwachen Kapitaldecke leiden, faktisch leer ausgehen, sei weder für die Wirtschaft noch für die Beschäftigung gut. Es wäre vernünftiger gewesen, die KöSt weniger stark zu senken und dafür auch eine Entlastung bei den Lohnnebenkosten zu machen, meint Müller.

Die KöSt-Senkung sei „viel zu hoch ausgefallen, sogar die Industrie hat nur 29 Prozent gefordert“, betont Lieselotte Wohlgenannt von der Katholischen Sozialakademie. „Damit geht wertvolles Geld in anderen Bereichen ab.“ Ärgerlich findet Wohlgenannt, dass mit unlauteren Argumenten gehandelt werde. Denn „in Wirklichkeit ist die reale Unternehmensbesteuerung weit nicht so hoch und international gar nicht so schlecht, wie man jetzt tut.“

Schlimm findet Wohlgenannt, dass sich Österreich offenbar dem schädlichen Steuerdumping beugen will. Genau davor warnt das Sozialwort der Kirchen und ruft dazu auf, dagegen auf EU-Ebene mit gemeinschaftlichen Regelungen anzukämpfen. Ignoriert werde das Sozialwort von den Steuerreformern auch in der Forderung, die Erwerbsarbeit zu entlasten (Lohnnebenkosten etc.).

Große Bedenken, dass diese Steuerreform den versprochenen Nutzen für die Belebung der Wirtschaft und des Artbeitsmarktes bringt, hat Stephan Schulmeister. „Da die Steuersenkung (KöSt) nicht mit Investitionstätigkeiten verknüpft wird, ist keineswegs sicher, dass die Unternehmen ihre höheren Erträge in ihre Betriebe investieren, die Produktion ausweiten oder mehr Arbeitskräfte einstellen.“ Das, so Schulmeister, sei ein fundamentales Problem unserer finanzkapitalistischen Zeit. „Wenn Unternehmen der Meinung sind, dass sie kurzfristig mehr Gewinn manchen, wenn sie ihr Geld auf dem internationalen Finanzmärkten anlegen, dann investieren sie nicht in ihre Betriebe und beleben daher auch nicht die Wirtschaft. Um dieser Gefahr vorzubeugen, haben viele europäische Länder und selbst die wirtschaftsliberalen USA Steuersenkungen für Unternehmen daran gebunden, dass diese im eigenen Land investieren.

Staat und Markt


Auch bei der Standortfrage müssten diese neuen „Marktgesetze“ mehr beachtet werden, meint Schulmeister. „Internationale Vergleiche zeigen, dass in den vergangenen Jahren jene Länder mit eher hohen Unternehmenssteuern nicht schlechter, sondern in der Regel besser abgeschnitten haben.“ So haben etwa die skandinavischen Länder oder die USA die Unternehmenssteuern kaum gesenkt. Sie haben aber durch verstärkte öffentliche Aufträge dazu beigetragen, der Wirtschaft über eine schwierige Konjunkturflaute hinwegzuhelfen.

In Deutschand hingegen hat man durch drastische Steuersenkung der Wirtschaft das Geld zur Konjunkturbelebung in die Hand gegeben. Angesichts der unsicheren Auftragslage hat diese das zusätzliche Geld aber nicht in ihre Betriebe investiert, sondern damit auf den Finanzmärkten spekuliert. Das könne ihnen auch niemand verübeln, meint Schulmeister. Aber wenn die Rahmenbedingungen so sind, müsse der Staat seine Lenkungsaufgabe wahrnehmen, um die Gesamtinteressen seiner Bevölkerung zu sichern. Der „Markt“, das zeige die Krise in Deutschland, löse die Probleme nicht.

Nächste Nummer: Soziale Aspekte der Steuerreform und Familienentlastung.







ZUR SACHE


Das ist neu


Am 9. Jänner hat die Bundesregierung die Eckpunkte für die Steuerreform vorgestellt. Bereits 2004 sollen Alleinverdienerfamilien und Pendler entlastet werden (250 Millionen Euro). Ab 2005 treten die Änderungen bei der Lohn- und Einkommenssteuer (1,1 Mrd. Euro) sowie die Neuregelungen für die Wirtschaft (1,15 Mrd.) in Kraft.

Bei der Lohn- und Einkommenssteuer bringen die neuen Tarife allen etwas, die bisher Steuer bezahlt haben. Die Ersparnisse betragen laut Finanzministerium zwischen 670 und 144 Euro pro Jahr. Keine Steuer zahlen jene, deren Jahresbruttoeinkommen 15.770 (2004: 14.500) Euro nicht übersteigt. 2,1 Millionen Pensionisten und Arbeitnehmer, die schon bisher wegen des geringen Einkommens keine Steuer bezahlt haben, bekommen durch die Reform nichts. Die „Negativsteuer“ (Geld, das Niegriglohnbezieher vom Finanzamt als Ausgleich erhalten) bleibt mit maximal 110 Euro unverändert. Die bisherigen fünf Steuerstufen werden durch einen linearen Anstieg der Besteuerung ersetzt.

Die massive Senkung der Körperschaftssteuer von 34 auf 25% (KöSt) kostet 975 Mio. Euro. Da sie nur für Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) gilt, bringt sie nur 19 Prozent der insgesamt 330.000 österreichischen Unternehmen etwas. Auch von der Gruppenbesteuerung (Abschreibung von Schulden im Ausland) profitieren nur die großen Betriebe.

Zum Alleinverdiener-Absetzbetrag (364 Euro) gibt es einen Kinderzuschlag von 130 (1. Kind), 175 (2.) und 220 (ab 3. Kind) Euro. Diese Absetzbeträge werden voll von der Steuer abgezogen oder direkt ausbezahlt. Die Zuverdienstgrenze wird von 4.400 auf 6000 Euro/Jahr angehoben.


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