Den Heimbewohner/innen wird das Taschengeld gestrichen. – So verkürzt sorgt ein politischer Vorstoß für Unruhe und Verwirrung.
Pflegebedürftige Menschen befinden sich zur Zeit in folgender Situation: Wenn sie anspruchsberechtigt sind, bekommen sie eine Pension, unabhängig davon, ob sie in Heimen oder zu Hause gepflegt werden. Je nach Pflegebedürftigkeit erhalten sie auch ein Pflegegeld unterschiedlicher Höhe. Ist ein pflegebedürftiger Mensch in einem Heim untergebracht, erhält das Heim von dessen monatlicher Pension 80 Prozent und vom Pflegegeld an die 90 Prozent. Davon gehen monatlich 41,35 Euro an den Heimbewohner zur persönlichen Verfügung. Je nach Pflegestufe bleiben rund 80 Prozent des Pflegegeldes dem Heim. Die restlichen 10 Prozent des Pflegegeldes bekommen die Pensionsversicherungsanstalten.
Teil von Pension und Pflegegeld als „Taschengeld“
Dem Heimbewohner und der Heimbewohnerin bleiben damit derzeit 20 Prozent der monatlichen Pension, die 13. und 14. Pensionszahlung sowie 41,35 Euro vom Pflegegeld. Man kann das in Summe als „Taschengeld“ bezeichnen. Landesrat Dr. Josef Stockinger schlug nun vor, dass das Pflegegeld zur Gänze dem Heim, das die Pflege leistet, zugute kommt. Das Pflegegeld soll ausschließlich zur Pflege verwendet und nicht zusätzlich zur Finanzierung der Pensionsversicherungsanstalten herangezogen werden. Die derzeit geltende Regelung weist für Stockinger noch eine weitere Ungereimtheit auf. Es sei absurd, dass rüstigen Heimbewohnern/innen ohne Pflegegeldanspruch weniger Mittel zur Verfügung stehen als nicht mehr so mobilen Pflegegeldbeziehern und -bezieherinnen. Was die Wogen in der Diskussion vor allem hoch gehen ließ: Auch der monatliche Betrag von 41,35 Euro, der bisher vom Pflegegeld als Teil des Taschengeldes ausbezahlt wurde, soll nun dem Heim bleiben. Heimbewohner/ innen ohne Pensionsanspruch wie zum Beispiel behinderte Menschen sollten aber auch weiterhin Geld zur persönlichen Verwendung aus dem Topf des Pflegegeldes bekommen, sieht der Stockinger-Initiative vor. Der Vorschlag, das gesamte Pflegegeld dem betreuendem Heim zu überlassen, schütze auch Angehörige vor etwaigen Beitragsleistungen, so Stockinger. Oberösterreich sei, was den Zugriff auf Geld- und Vermögenswerte der Angehörigen bei der Finanzierung von Heimunterbringungen betrifft, das „sanfteste“ Bundesland.
LR Ackerl gespächsbereit
Für Sozial-Landesrat Josef Ackerl (SP) ist der Vorschlag Stockingers diskussionswürdig. Voraussetzung ist aber, dass 100 Prozent des Pflegegeldes an die Heime gehen. Die Streichung des Taschengeldes ist dann für ihn nicht tabu. Man müsse allerdings sicherstellen, dass die Heimbewohner/innen ausreichend Mittel zur Verfügung hätten, um ihre persönlichen Bedürfnisse zu stillen. Anders sieht das SP-Vorsitzender Erich Haider. Für ihn kommt eine Streichung des Taschengeldes nicht in Frage. Anlass für die Diskussion ist die anstehende Novelle zum Pflegegeldbezug, die mit dem Bund verhandelt werden muss. Sie sollte das gesamte Pflegegeld den Heimen bringen. Zudem soll das seit 1996 nicht mehr erhöhte Pflegegeld angehoben werden. Dies ist Ziel des Vorstoßes der Landespolitik.
Caritas fordert Entlastung
Die Kirchenzeitung befragte dazu die Geschäftsführer der Caritas für Betreuung und Pflege, Herbert Brindl und Josefine Mair. „Für die Verantwortlichen im Bereich der Alten- und Pflegeheime ist es schon lange ein Diskussionspunkt, warum ein Alten- und Pflegeheim nicht 100 Prozent, sondern nur durchschnittlich 80 Prozent des dem Bewohner zustehenden Pflegegeldes erhält. Die Pflege wird ja zu 100 Prozent erbracht und nicht zu 80“, sagt Herbert Brindl; Josefine Mair schließt sich dieser Position an.
Entlastung des Tagsatzes
Die beiden begrüßen den Vorstoß der Politik. Sie verweisen wie die beiden Landesräte darauf, dass dem Bewohner oder der Bewohnerin ja ein Teil der Pension als Taschengeld bleibt. Eine Erhöhung des Pflegegeldanteiles von 80 auf 100 Prozent nehme etwas vom finanziellen Druck, den die Träger von Alten und Pflegeheimen haben, gibt Brindl zu bedenken. Das Pflegegeld sollte außerdem jährlich erhöht werden. Die durchschnittliche Pflegegeldstufe der Bewohner/innen in den Alten- und Pflegeheimen der Caritas sei stark im Steigen.Vor zwei Jahren lag sie noch bei ca. 3,5, heuer rechnet die Caritas mit 4,5. Eine höhere Pflegegeldstufe bedeutet auch mehr Pflegepersonal.Gute Arbeitsbedingungen, dazu gehört auch eine faire Entlohnung in den Pflegeberufen, müsse der Gesellschaft ein Anliegen sein.