Caritasdirektor Mathias Mühlberger folgt auch in der Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden der Bischöflichen Arbeitslosenstiftung Bischofsvikar Josef Mayr nach.
Am 3. Februar übergab Prälat Josef Mayr die Aufgabe des stv. Vorsitzenden der Bischöflichen Arbeitslosenstiftung an Mathias Mühlberger.
Sechzehn Jahre, vom Beginn an, lenkte Bischofsvikar Mayr die Geschicke der Stiftung. In dieser Zeit wurden 348 Ansuchen von 84 verschiedenen Arbeitslosenprojekten behandelt. 1,7 Millionen Euro betrugen die gewährten Beihilfen, Zinsenzuschüsse und Unterstützungen für die Einzelfallhilfe der Caritas. Eine halbe Mio. Euro wurden als Darlehen vergeben.
Bischof Maximilian würdigte bei der feierlichen Abschiedssitzung Prälat Mayrs Engagement und sein großes Arbeitspensum. Konrad Rohrhofer, Mitstreiter in der Stiftung von der ersten Stunde an, nannte Mayr mit einem Wort Bischof Stechers „einen Mann des gläubigen Hausverstands“.
Josef Mayr wies auf gute Rahmenbedingungen für die Arbeitslosenstiftung hin: Die volle Unterstützung durch den Vorsitzenden Bischof Maximilian, die gute Verbindung zum Arbeitsmarktservice (dessen Leiter, Dr. Obrovski, Mitglied der Stiftung ist), den guten Draht zu den Arbeitslosenprojekten und den Einsatz aller Mitarbeiter/innen.
Im Rahmen dieser Stiftungssitzung wurde das Problem der Arbeitslosigkeit diskutiert. Dr. Obrovski und Caritas-Leute gaben Impulsreferate.
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Arbeitslos
Die Abschiedssitzung der Bischöflichen Arbeitslosenstiftung für Bischofsvikar Josef Mayr hatte auch einen kurzen Studienteil. Dabei brachte der Leiter des Arbeitsmarktservice OÖ (AMS), Dr. Obrovski, einen Überblick über die Arbeitslosenstatistik: Oberösterreich hatte 2003 zum vierten Mal hintereinander die niedrigste Arbeitslosenquote aller Bundesländer.
Caritas-Sozialarbeiter Martin Morokutti berichtete vom zunehmenden Druck, dem arbeitslose Menschen ausgesetzt sind. Er kritisierte, dass mancher Arbeitslosengeld-Bezug überhart gesperrt wird. Mag.a Barbara Greinöcker von der Caritas-Auslandshilfe wies darauf hin, dass es seit kurzem Asylwerbern nicht mehr erlaubt ist, einer Arbeit nachzugehen. Österreich hat kein Ausländerbeschäftigungsgesetz sondern ein Ausländer-Diskriminierungsgesetz, war eine einhellige Meinung.