Die Idee ist gut: Eltern sollen ein Recht darauf haben, bis zum 7. Geburtstag ihres Kindes ihre Erwerbsarbeitszeit zu reduzieren (Teilzeit). Damit würde dem größten Wunsch der österreichischen Eltern, der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Rechnung getragen. Leider ist die geplante Ausführung der guten Idee so schlecht, dass davon nur ein Viertel der betroffenen Eltern profitieren würde. Wenn es nach dem Beschluss des Ministerrates geht, gilt das Recht auf Elternteilzeit nur für Väter und Mütter, die in einem Unternehmen mit mehr als 20 Dienstnehmern arbeiten und erst nach einer dreijährigen Beschäftigung im selben Betrieb. Was haben Betriebsgröße und Beschäftigungsdauer mit der Notwendigkeit zu tun, Kinder und Beruf unter einen Hut zu bringen? Gar nichts!