Willi Danner zeigt in die Richtung, wo die Erdgasleitung aus dem Wald kommen wird.
Die geplante Ferngasleitung von Bad Leonfelden nach Linz ist Ursache eines starken Konflikts. Hier sind Bauern, die Schäden befürchten. Dort ist die OÖ. Ferngas AG und die Politik, die auf die Rechtmäßigkeit des Verfahrens und die Versorgungssicherheit verweisen.
Fakten: 1997 hat die OÖ. Ferngas AG ein Projekt beim Wirtschaftsministerium für eine zusätzliche Ferngasleitung nach Linz eingereicht. Die Vorarbeiten sind abgeschlossen. Insgesamt etwa 200 Personen haben sich zur Interessensgemeinschaft gegen die Ferngasleitung zusammengeschlossen. Gegen 53 Bauernhöfe (95 betroffene Eigentümer) – sind Enteignungsbescheide für bestimmte Grundstreifen ergangen.
Die Hauptsorge der Gegner ist, dass die Wasserversorgung (Grünlandbetriebe) durch die Grabungen gefährdet wird. 101 Brunnen werden als betroffen eingestuft. Beeinträchtigungen sind auch behördlich nicht auszuschließen.
Die Landesräte Rudi Anschober und Josef Stockinger haben bei Amtsantritt ein rechtlich korrekt durchgeführtes Behördenverfahren „geerbt“. Sie weisen darauf hin, dass in einem Rechtsstaat Rechtssicherheit gelten müsse. Landesrat Anschober sei nichts anderes übriggeblieben, als die Enteignungsbescheide zu unterschreiben, auch wenn Ferngas kein Lieblingsprojekt für ihn ist.
Schwierige 30 Kilometer
Willi Danner aus Haibach und Josef Mayr aus Reichenau sind Aktivisten gegen das Ferngasleitungsprojekt. Einige ihrer Kritikpunkte in Zusammenhang mit den etwa 30 Kilometer zu verlegenden Rohrleitungen lauten: Linz braucht die Leitung nicht. Es lagert im Großraum Linz für etwa ein Jahr Erdgas. Wenn es aber sein müsse, könnte man den Druck in bestehenden Leitungen erhöhen und Rohre parallel verlegen, um so mehr Erdgas befördern zu können. Man sollte die Rohre auf öffentlichem Grund verlegen. Die Trasse verringert land- und forstwirtschaftliche Nutzungsflächen (eine acht Meter breite Schleuse bleibt im Wald). Mit dem politischen Ziel, auf heimische Bioenergie zu setzen, kann das nicht vereinbart werden.
Mag. Walter Wurzinger von der Ferngas AG, verweist dagegen auf WIFO-Prognosen, wonach bis 2020 der Erdgasverbrauch um 1,9 Prozent pro Jahr steigt. Daher schrieb die Regelzonenführung (eine Einrichtung des liberalisierten Energiemarktes) die neue Gasleitung vor. Warum aber nicht bei Straßen? Wurzinger nennt Kosten- und technische Gründe und das Argument, dass der Bau – etwa im Haselgraben – wegen monatelanger Straßensperre nicht verkraftbar gewesen wäre.
Schlichtungsversuche
Landesrat Stockinger sagt, eventuelle Brunnenbeschädigungen werden von der Ferngas AG rasch und auf ihre Kosten behoben. Er sehe in Erdgasleitungen viel geringere Probleme als etwa im Straßenbau oder bei Strommasten. Ein Justament-Standpunkt sei nicht klug, er möchte mit der Ferngas kooperieren. Es habe auch entsprechende Schlichtungsversuche gegeben, auf die die Landwirte der Interessensgemeinschaft nicht einstiegen. Mag. Wurzinger betont, dass die Ferngas AG keinen Unterschied machen und alle Grundeigentümer als Vertragspartner gleich behandeln werde.
Die Interessensgemeinschaft wendet sich jetzt an den Verwaltungsgerichtshof. Und nimmt weitere Kosten in Kauf. Die Mitglieder haben einen Vertrag unterschrieben. Wer aussteigt, zahlt an die Kinderkrebshilfe einen namhaften Betrag. In diesem „Rütlischwur“ sieht Landesrat Stockinger ein großes Hindernis für eine Schlichtung.