Das Thema ist unangenehm, aber unausweichlich: Was ist, wenn Ordensgemeinschaften „aussterben“?
Die großen, weltweit tätigen Ordensgemeinschaften betrifft es nicht, aber für viele kleinere „Gemeinschaften diözesanen Rechts“ ist es ein brennendes Thema: Was soll mit den Werken und Häusern geschehen, wenn sie von den Schwestern nicht mehr geführt werden können? – Die Steuerberatungskanzlei „Leitner+Leitner“ hat für geistliche Gemeinschaften ein Seminar zur Frage „Rechtsnachfolge bei Ordensgemeinschaften“ veranstaltet.
„Uns betrifft das Thema sehr“, sagt Sr. M. Raphaela Steinkleibl, Generaloberin der Franziskusschwestern. Die Gemeinschaft mit Sitz in Linz zählt noch 34 Schwestern, keine jünger als 50 Jahre. Die Schwestern betreiben in Linz ein Seniorenheim. „Wir können und möchten uns das Thema unserer Zukunft nicht aufsparen“, ist die Generaloberin realistisch. Schon am Tag nach dem Seminar hat sie ihre Mitschwestern informiert. Bei dem Workshop der Steuerberatungskanzlei wurde eine Gemeinschaft aus dem Bistum Essen vorgestellt, die ihre sozialen Werke in eine Stiftung umgewandelt hat. Diese Rechtsform stellt sicher, dass die Einrichtungen im Geist des Ordens weitergeführt werden. „Ein wichtiger Schritt für die heute noch zehn Schwestern zählende Gemeinschaft war das Abfassen eines geistlichen Testaments, das die Präambel der Stiftungsurkunde bildet“, erklärte Stiftungssprecher Wilfried Lanfermann. Die Schwestern brachten 14 Millionen Euro in die Stiftung ein.
An dem Seminar in Linz nahmen rund vierzig Ordensleute teil.