In den vergangenen vier Monaten habe ich mehr vom Kirchenrecht verstanden als in den vier Semestern, in denen ich Woche für Woche in Kirchenrechtsvorlesungen gesessen bin. Bischof Kurt Krenn hat messerscharf gezeigt, welche Paragrafen wirklich zählen und welche so weich sind, dass sie nichts bewirken.
Wenn im Kirchenrecht von der Mitverantwortung der Gläubigen die Rede ist, diese aber so gut wie keine Instrumente haben, diesem Recht nachzukommen, dann ist Sand im Getriebe. Denn übrig blieb im Fall Krenn letztlich nur das Recht des Bischofs, der ausschließlich vom Papst abgesetzt werden kann. Ist der Katalog der „Grundrechte“, den das Kirchenrecht den Gläubigen zuerkennt, nutzlos? Die Vorkommnisses machen deutlich, dass das Kirchenrecht der „Schärfung“ in Richtung Mitverantwortung bedarf. Und das wird vermutlich dauern. Ein Blick auf staatlichen Gesetze hilft aber ein wenig zur Gelassenheit. Denn obwohl ein Heer an Juristen an ihnen feilt, kann man sie ausreizen und gegen deren Geist handeln. So wie Bürgermeister Fritz Böhm aus Pasching mit seinen zwei Jobs und natürlich doppelten Bezügen das seit geraumer Zeit der Öffentlichkeit vorführt.