Seit vergangenen Freitag verhandelt das Parlament über die Pensionsharmonisierung. Die Regierungsvorlage wird dabei einen schweren Stand haben. Die Kritik kommt auch aus den eigenen Reihen.
In über 20 Gesprächsrunden hat die Regierung mit den Sozialpartnern über ein einheitliches Pensionssystem (Harmonisierung) verhandelt. Am Schluss scherten der ÖGB und die Arbeiterkammer aus, weil die Regierung nicht bereit war, wesentliche Eckpunkte der Pensionsreform 2003 zurückzunehmen. �Es kam zwar zu einer Reihe von Verbesserungen, wie der höheren Bewertung der Ersatzzeiten für Kindererziehung, Arbeitslosigkeit, Präsenzdienst und Hospizkarenz oder der Verminderung der Verluste für die Neupensionisten der nächsten Jahre. Der eigentliche Sündenfall aber blieb�, meint auch Andreas Gjecaj von der Katholischen Arbeitnehmerbewegung. Er befürchtet, dass die Zahl der Mindestpensionisten stark ansteigen wird, wenn für die Pensionsberechnung die Lebensarbeitszeit anstatt der besten 15 Jahre (wie bisher) herangezogen wird.
Bei diesem Punkt hakt auch die Pensionsexpertin der Katholischen Sozialakademie, Lieselotte Wohlgenannt ein. Die Regierung verspreche den Menschen eine Pension, die den gewohnten Lebensstandard weitgehend sichere. Als Formel dafür nenne sie, dass jeder der nach 45 Versicherungsjahren im Alter von 65 Jahren in die Rente geht, eine Pension in der Höhe von 80 Prozent seines Lebensdurchschnittseinkommens bekomme. �Damit diese Rechnung aufgeht�, so Wohlgenannt, �muss jemand ab seinem 20. Lebensjahr ohne größere Unterbrechungen durchgehend arbeiten können und dabei eine konstante Einkommenskurve haben. Das sind Bedingungen, die schon heute mit der Wirklichkeit der Arbeitswelt immer weniger zusammenpassen.� Die Jungen täten sich immer schwerer, in der Arbeitswelt Fuß zu fassen. Die atypischen oder geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, befristeten Werkverträge und Scheinselbständigkeit nähmen zu; viele Frauen bekämen nur Teilzeitjobs und ältere Menschen gar keine Arbeit mehr. �Wie diese Entwicklung weitergeht und wie die Leute unter diesen Bedingungen die notwendigen Versicherungsjahre mit halbwegs sicheren Gutschriften auf ihrem Pensionskonto zusammenbekommen, kann heute niemand sagen�, meint Wohlgenannt. Die Verunsicherung, gerade unter den Jüngeren, sei jedenfalls sehr groß. Das hänge auch damit zusammen, dass nach vier Pensionsreformen innerhalb von sieben Jahren sich kaum jemand mehr auskenne.
Die Kritik von Wohlgenanntfindet sich über weite Strecken auch in der Stellungnahme der Oberösterreichischen Landesregierung zur Gesetzesvorlage wieder. Sie appellierte an die Regierung, �dringend andere Modelle zu diskutieren�. Massive Einwände gegegen die Reformpläne gibt es auch von der Vorarlberger Landesregierung und den Christgewerkschaftern.
Solidarische Alterssicherung
Das Pensionsthema wird uns auch in den nächsten Jahren beschäftigen, und zwar gründlich. Davon ist die Katholische Aktion überzeugt. Deshalb hat sie im Forum �Arbeit, Wirtschaft und Soziales� ein Modell einer solidarischen Alterssicherung erarbeitet. Vorbild dafür war ein Konzept, das von den Katholischen verbänden Deutschlands entwickelt wurde. Das Modell basiert auf vier Säulen: eine von der Erwerbsarbeit unbahängige Grundsicherung im Alter; eine Sozialversicherung der Erwerbstätigen; eine betriebliche und eine private Altersvorsorge. Das Modell vereinbart Solidarität und Versicherungsprinzip. Am 6. November wird es bei einer Fachtagung des �Netzwerkes Grundeinkommen� in Amstetten breit diskutiert.
Alle Infos: www.grundeinkommen.at
Privates Riskio
Es sei kein Zufall, dass in allen Ländern mit einem öffentlichen Pensionssystem in den vergangenen Jahren Reformen eingeleitet oder umgesetzt wurden, sagt Lieselotte Wohlgenannt von der Katholischen Sozialakademie. Dafür gebe es mehrere Gründe: die Veränderungen in der Arbeitswelt, die Bevölkerungsentwicklung (weniger Junge, mehr Alte) und die Tatsache, dass viele Menschen ausbildungsbedingt kürzer arbeiten, aber länger in Pension sind.
Die in Österreich eingeleitete Pensionsreform stand zusätzlich vor der Herausforderung, die sehr unterschiedlichen Pensionssysteme im Sinne der sozialen Gerechtigkeit zu vereinheitlichen. Angesichts dieses großen Projektes war es aus der Sicht von Lieselotte Wohlgenannt ein Fehler, dass die ersten Reformschritte vor allem darauf abzielten, wie man möglichst rasch Geld einsparen kann. �Deshalb stehen wir heute vor einem großen Flickwerk und nicht vor einem gut überlegten neuen Modell.�
Im geplanten Pensionsrecht soll für alle Gruppen das Versicherungsprinzip verstärkt werden. Die lebenslange Einzahlung bestimmt die Pensionshöhe. Das Risiko wird stärker zum Versicherten verlagert. Ungleiche Einkommensbedingungen (etwa für Frauen) werden fortgeschrieben. Der Staat beschränkt sich zukünftig in seiner Solidarleistung auf das Schließen einiger Lücken (Kindererziehung, Arbeitslosigkeit �) und die Sicherung einer Mindestpension (Ausgleichszulage). Die Finanzierung der Pensionen erfolgt fast ausschließlich aus der Erwerbsarbeit. Der wachsende volkswirtschaftliche Ertrag fließt an den Pensionskassen vorbei.