Am 22. November muss Österreich Farbe bekennen: Es geht um die Aufstellung von EU- „Kampfgruppen“. Eine Beteiligung Österreichs wäre für die einen ein Neutralitätsbruch, für die anderen ein Beitrag zur Friedenssicherung.
Nicht nur die Grünen ziehen mit ihrer Neutralitätsdiskussion derzeit die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Zukunft der österreichischen Außen- und Sicherheitspolitik. Auch in der EU stehen am 22. November wichtige Entscheidungen auf der Tagesordnung. Beim Rat der Außen- und Verteidigungsminister geht es auch um die Entscheidung über die Aufstellung sogenannter „Battle-Groups“. Die Mitgliedsländer müssen verbindlich mitteilen, ob sie sich an diesen „Kampfgruppen“ beteiligen.
Im Außenministerium ist man über den martialischen Namen dieser schnellen Eingreifgruppen (etwa 1500 Mann) nicht glücklich. Der eigentliche Auftrag dieser hochmobilen Einheiten seien nämlich friedenserhaltende und friedensstiftende Einsätze. Ein gutes Beispiel sei die Intervention im Osten des Kongo vor gut einem Jahr, als durch ein europäisches Kontingent ein zweites Ruanda-Drama verhindert werden konnte. Gerade die UNO habe ein großes Interesse, dass sich die Europäer in diesem Bereich stärker als bisher engagieren. Deshalb werde sich Österreich, so hieß es vergangene Woche, im Verbund mit anderen Ländern auch sehr wahrscheinlich an einer Battle-Group beteiligen.
Dass das zu Problemen mit österreichischen Neutralität führen könnte, sieht man im Außenministerium nicht. Denn bereits im Zusammenhang mit dem Amsterdamer-EU-Vertrag (1999) ist ein Verassungszusatz (Art. 23 f) beschlossen worden. Er macht eine Teilnahme Österreichs sowohl bei der Abwehr bewaffneter Angriffe auf EU-Länder als auch bei Militärinterventionen außerhalb der EU (Petersberg-Aufgaben) grundsätzlich möglich. Im gelpanten EU-Verfassungsvertrag gibt es allerdings eine Klausel, die den Neutralen die Entscheidung offen lässt, bei an sich verpflichtenden Militäraktionen mitzumachen. „Wenn Österreich jetzt bei der Aufstellung der schnellen Eingreifgruppen mitmacht, dann ist das der endgültige Abschied von der Neutralität“, meint der anerkannte Friedensforscher Reiner Steinweg. Denn die EU-Verträge erlauben Militäraktionen außerhalb der EU auch ohne ausdrückliches UNO-Mandat. Die Teilnahme an völkerrechtswidrigen Militäraktionen aber stünde im krassen Widerspruch zur Neutralität
.Im Außenministerium hält man dem entgegen, dass Militäreinsätze der Zustimmung aller Mitgliedsländer bedürfen. Das sei eine Garantie, dass „es zu Abenteuern ohne UNO-Auftrag“ sicher nicht kommen werde. Außerdem gehe es jetzt um die Aufstellung und nicht um den Einsatz der Eingreifgruppen.
ZUR SACHE
Vorrang Militär
Die österreichische Neutralität hält Meinrad Schneckenleithner von Pax Christi für eine auch international respektierte Position, „die es erlaubt, uns aus kriegerischen Konflikten herauszuhalten. Und sie eröffnet uns auch als kleinem Land Chancen, unsere guten Dienste bei Konflikten vermittelnd und vorbeugend anzubieten. Nur müsste man in diesem Bereich auch entsprechende Kapazitäten schaffen.“
Seit die EU die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zu einem vorrangigen Ziel erklärt hat, geht es in Österreich auch um die Frage, wieweit Neutralität und Solidarität verinbar sind. Für den Linzer Friedensforscher Reiner Steinweg gebe es hier durchaus einen kreativen Spielraum, den die neutralen Länder nützen sollten. Denn seit der letzten schwedischen Präsidentschaft sei die Idee der Konfliktprävention auf EU-Ebene anerkannt. Allerdings seinen dafür bisher kaum Instrumente entwickelt worden. Wenn hier die Neutralen gemeinsam tätig würden, wäre das für die EU nützlicher, als „wenn auch sie ein paar hundert Mann für Eingreiftruppen stellen“. Der Druck in der EU, dass man zum Kern nur dazugehört, wenn man auch militärisch mitmacht, sei allerdings ziemlich stark, meint Steinweg.
Bezüglich der EU-Verfassung hat der Friedensforscher drei schwerwiegende Einwände:
- Es ist ein absolutes Novum, dass eine Verfassung die militärische Aufrüstung zwingend vorschreibt.
- Der zentrale Auftrag der EU als Friedensprojekt (nie wieder Krieg in und von Europa aus) komme in der Verfassung kaum zum Ausdruck.
- Es fehlt die strikte Bindung von EU-Militäreinsätzen an das Mandat der UNO. Diese geringschätzung des Völkerrechts ist für eine rechtsstaatliches System untragbar.
IM BLICK
Neutralität und Frieden
Ende Oktober startete der „Österreichische Friedensrat“ eine Unterschriftenaktion, mit der die Durchführung einer Volksabstimmung über die EU-Verfassung gefordert wird. Als Gründe werden genannt: Die Verfassung widerspreche der österreichischen Neutralität (Militäreinsätze ohne UNO-Mandat); sie verlange die Aufrüstung und fördere diese (Rüstungsagentur). Die EU-Verfassung tritt weiter für die Förderung der Atomenergie ein (Euratom-Vertrag) und propagiert den Vorrang des freien Marktes vor allen anderen Lebensbereichen (Transit- und Sozialpolitik nachrangig).
Bereits seit einem Jahr sammelt die Plattform „Neutralität statt EU-Armee“ Unterschriften zur Einleitung eines Friedensvolksbegehrens. Darin wird eine strikte, aber aktive (gewaltlose Konfliktarbeit) Neutralitätspolitik gefordert. Gut 5000 der nötigen 8000 Unterstützungen liegen vor.
Information über beide Initiativen: Werkstatt Frieden & Solidarität (Linz); www.friwe.at; Tel. (0732) 77 10 94