Zehntausende Uniangehörige haben vergangene Woche gegen die Reformpläne der Regierung protestiert. Die Theologen waren mit dabei.
Die Theologischen Fakultäten an den staatlichen Universitäten von Innsbruck, Salzburg, Graz und Wien haben sich geschlossen gegen den vom Bildungsministerium vorgelegten Entwurf eines neuen Universitätsgesetzes (UG) ausgesprochen. Der Vorsitzende der Dekane, P. Friedrich Schleinzer, begründet den Protest: Es ist nicht nur die Sorge, dass durch das neue UG viele wissenschaftliche Mitarbeiter sehr verunsichert sind, wie es mit ihrer beruflichen Laufbahn weitergeht. Es steht viel mehr auf dem Spiel: Zum einen geht es darum, dass Entscheidungen über wissenschaftliche Fachfragen den dafür kompetenten Stellen entzogen werden sollen. Zum anderen besteht die Gefahr, dass Studien, die nicht im wirtschaftlich-technischen Interesse liegen, finanziell und personell ausgehungert werden.“ Das sei nicht nur eine Existenzfrage für die Theologie, die durch das Konkordat zwischen Österreich und dem Vatikan noch einen gewissen Schutz habe, sondern für viele andere Studienrichtungen.
Mitbestimmung gekappt
Da das neue UG es der Universitätsspitze (Unirat, Rektorat, Senat) überlässt, wie sich die einzelnen Universitäten organisieren, ob weiterhin in Fakultäten oder aber in ganz anderen Organisationseinheiten, gibt es auf der Ebene unterhalb des Senats keine Entscheidungskomptenz mehr. Konkret heißt das: Nicht die Theologische Fakultät entscheidet über die Berufung eines Professors für Neues Testament oder über die wissenschaftliche Qualifikation eines angehenden Dozenten (Habilitation), sondern eine Kommissioin, die von den Professoren des Senats, unter denen nicht einmal ein Theologe sein muss, eingesetzt wird. Auch über Studienpläne entscheiden nicht mehr fachlich zuständige Gremien, sondern der Senat. Der Innsbrucker Theologe Jozef Niewiadomski hält diese Ausschaltung der mittleren Entscheidungsebene an den Universitäten nicht nur für einen Rückschritt in der demokratischen Kultur, weil wesentliche Mitbestimmungsrechte dadurch gekappt werden, das „ist auch fachlich inakzeptabel“. „In diesem Punkt widerspricht das geplante UG auch dem Konkordat. Dieses sieht definitiv vor, dass Theologie an ,Fakultäten‘ gelehrt wird und nicht an beliebigen Organisationseinheiten. Außerdem“, so Niewiadomski, lege das kirchliche Recht fest, was eine Fakultät ist, nämlich eine Gemeinschaft von Lehrenden, Forschenden und Studierenden, die nach Maßstäben der Mitbestimmung eingerichtet ist. Ausdrücklich festgehalten ist das Entscheidungsrecht der Lehrenden und Forschenden in wissenschaftlichen Fragen. „Da ist die Kirche demokratischer als der Staat.“
Das Recht der Starken
Eine besondere Gefahr sieht Niewiadomski darin, wenn man den Kampf um den Kuchen am jeweiligen Gesamtbudget der Uni allein den „freien Kräften“ überlässt. „Denn in unserer ,liberalen‘ Gesellschaft, in der Wertordnungen zerbröseln und Weltanschauungen und Werte zur beliebigen Privatsache werden, gilt immer mehr das Recht des Stärkeren. Und schon jetzt sind im universitären Ranking jene die Starken, die in Bereichen arbeiten, die unmittelbar für den Markt verwertbar sind, wie Medizin, Informatik und Naturwissenschaften. Gerade in einer komplexen und hochspezialisierten Zeit brauchen wir aber dringend jene Institutionen, die auf eine breite Allgemeinbildung achten und dafür sorgen, dass grundlegende Fragen des Menschseins, des Menschenbildes und des Zusammenlebens auf hochstehendem wissenschaftlichem Niveau diskutiert werden.“ Bisher, so Niewiadomski, habe es einen breiten politischen Konsens darüber gegeben, dass diese Aufgaben, wahrgenommen durch Geisteswissenschaften und Theologie, von allgemeinem demokratipolitischem Interesse sind. „Jetzt werden die Unis aus dem staatlichen Bereich ausgegliedert, ohne dass dafür gesorgt wird, dass diese gesamtgesellschaftlich bedeutsamen, wirtschaftlich aber nicht unmittelbar rentablen Disziplinen eine gesicherte Mindestausstattung erhalten. Wir brauchen feste Regeln und Strukturen im mittleren Bereich (Fakultäten)“, verweist Niewiadomski auf den englischen Autor Chesterton: „Bei jedem Verein kommen im Zweifelsfall feste Regeln dem Schwächeren zugute, während die Dinge, die wir treiben lassen, den Reichen und Starken nützen.“ „Und wie die Gesellschaft jetzt ausgerichtet ist, sind die Geisteswissenschaften und die Theologie die ,armen Verwandten‘ auf den Universitäten“, meint Niewiadomski.
Universität neu
Zur Sache
Vergangenen Freitag ging das Begutachtungsverfahren für das neue Universitätsgesetz (UG) zu Ende. Obwohl Minister Elisabeth Gehrer Verhandlungen zusagte, protestierten am Donnerstag Professoren, Assistenten und Studenten. Sie lehnen das geplante UG aus unterschiedlichen Gründen ab.Universität neuWichtigste Änderung des UG: die Universitäten werden selbständige Rechtspersönlichkeiten (bisher Bundesdienststellen). Sie verfügen eigenständig über ihr Budget, das in dreijährigen Finanzierungsplänen vom Bund global zugeteilt bzw. durch Sponsoring „aufgebessert“ wird. Das Ministerium hat keinen Einfluss mehr auf Uni-interne Geldzuteilungen und Rechnungsabläufe. Das Personal wird nicht mehr vom Bund, sondern direkt von den Universitäten angestellt. Bereits das seit 2001 geltende Dienstrecht hat dazu die Weichen gestellt (keine Pragmatisie-rungen mehr). Hier gibt es eine große Verunsicherung des „Mittelbaus“ (Dozenten, Assistenten), da sich die Rektoren bei Anstellungen nicht mehr an die bisher sehr ausdifferenzierten Rechte und Ansprüche halten müssen. Die Studenten protestieren, da sie einen Großteil ihrer Mitspracherechte (bei Studienplänen, Berufungen etc.) verlieren. Der Unmut, dass der fachferne Senat über Berufungs- und Habilitationskommissionen, über einzelnen Studienpläne und die Ausstattung einzelner Studienrichtungen entscheiden soll, ist breit. Die bisherige Fakultätsebene wird völlig entmachtet, da sie in der Unistruktur nicht mehr zwingend vorgesehen ist. Befürchtet wird auch, dass über den Unirat (obersters Organ) und den Senat einzelne „unrentable“ Studienrichtungen ausgehungert werden können.